Eine banale Frage zum VA:
Wann prüfe ich diesen ausführlich und wann nicht.
Wenn ich mir selbst antworten würde dann folgendermaßen: Wenn etwas problematisch ist dann ausfühlich, wenn nicht problematisch dann im Urteilsstil.
Dann frage ich mich wieso in manchen EA´s der VA kein Problem ist und trotzdem ausfühlich geprüft wird?
In einer Klausur gibt es allerdings den Korrekturhinweis:
Die Anordnung erfüllt unproblematisch alle Voraussetzungen einesVerwaltungsakts. Eine ausführliche Prüfung des Tatbestands des § 35 S. 1 VwVfG war dahernicht erforderlich.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Wann prüfe ich diesen ausführlich und wann nicht.
Wenn ich mir selbst antworten würde dann folgendermaßen: Wenn etwas problematisch ist dann ausfühlich, wenn nicht problematisch dann im Urteilsstil.
Dann frage ich mich wieso in manchen EA´s der VA kein Problem ist und trotzdem ausfühlich geprüft wird?
In einer Klausur gibt es allerdings den Korrekturhinweis:
Die Anordnung erfüllt unproblematisch alle Voraussetzungen einesVerwaltungsakts. Eine ausführliche Prüfung des Tatbestands des § 35 S. 1 VwVfG war dahernicht erforderlich.
Hat jemand einen Tipp für mich?