FernUni allgemein Verwaltungsgericht Arnsberg hält Grundgebühr der FernUniversität für unzulässig!

Sag ich ja - und den Beitrag fürs Studentenwerk erhält nicht die Uni, der ist also nicht mitzuvergleichen.
Aber bezahlen muss ich man den Beitrag fürs Studentenwerk an der Präsenzuni aber trotzdem! Mir ist es dann unter dem Strich egal wo das Geld hinfließt, ans Studentenwerk oder in die Verwaltung. Fakt ist, dass man an einer Präsenzuni immer noch einen höheren Semesterbeitrag bezahlt als an der FernUni. Rechne ich das Semesterticket (was ja auch nicht unbedingt jeder nutzt) dazu, zahlt man da pro Semester so round-about 230-275 Euro - ob man will oder nicht und ob ich nun eine Vorlesung besuche oder zehn. Da sind die 51 Euro der FernUni ja glatt ein Schnäppchen :-D.
 
50 EUR + Studentenschaftsbeitrag pro Semester hält sich für mich in Grenzen. Ehrlich gesagt ist es kleines Geld - zumindest für jemanden der Vollzeit arbeitet und einigermaßen anständig verdient.

Und 5 EUR Gebühr pro Jahr wäre noch weniger und würde ich wohl nicht mal merken.
Und trotzdem würde ich sie Niemanden bezahlen der mir die Luft verkaufen möchte die ich zum atmen benötige, während alle anderen diese umsonst bekommen?!

Somit denke nicht, dass es bei der Diskussion darum geht ob die Uni zu teuer ist oder der Preis angemessen ist, sondern warum und wofür diese neue ungleiche Gebührenordnung? Und vor allem wurde hinterfragt, ob alles rechtens ist!?
 
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