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Auf einer Visitenkarte steht normalerweise die Position bzw. Berufsbezeichnung die man im Unternehmen inne hat.
Den LL.B. vor den Namen zu setzen fände ich ehrlich gesagt ziemlich albern. Das interessiert niemanden und wirkt ein bisschen wie die Leute die Jahrelang ihr Abitur auf ihrer Heckscheibe präsentieren.
Hm, aber da steht doch auch Dipl. Betriebswirt etc. drauf - ich finde schon, dass man einen errungenen Abschluss auch auf einer beruflichen Visitenkarte zeigen kann, insbesondere, wenn das Studium auch einen Bezug zum Beruf hat.
Davor schrecke ich auch etwas zurück aber ich bin selbständig tätig und nicht angestellt.
Guten Morgen,
ich muss aus beruflichen Gründen Visitenkarten drucken lassen. Wie macht Ihr das? Als Bezeichung "Wirtschaftsjurist" oder nach dem Namen LL.B.?
Bin mir da nicht sicher.
Der Wirtschaftsjurist findet sich nicht in der abschliessenden (MüKoStGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, StGB § 132a Rn. 16) Aufzählung von nicht zu missbrauchenden Berufsbezeichnungen des § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB. Ferner lässt sich „Wirtschaftsjurist“ auch nicht als akademischer Grad verstehen, da dazu der Titel fehlt, etwa „Dipl.-Wirtschaftsjur.“ o.Ä.. Es fehlt somit ein taugliches Tatobjekt.Es ist ausschließlich die Bezeichnung oder Abkürzung zu wählen, die auf dem Abschlusszeugnis steht, denn das ist dein Titel, den dur erwirbst und keinen anderen. Auf dem Bachelorzeugnis steht Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist, das Studium an der Fernuni heißt Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsjura, im gesamten Studium, auf der gesamten Website, Prüfungsordnungen, Infobroschüren steht Bachelor of Laws, nicht ein einziges Mal steht dort Wirtschaftsjurist (außer ich habe es tatsächlich mal übersehen, dann bitte aufklären). Du bist Bachelor of Laws, also nenn dich auch so. Ich finde das auch nur geringfügige Ändern eines Titels äußerst heikel, denn man interpretiert es eigenwillig um aus Marketinggründen und zerstört das Vertrauen der Kundschaft und des Berufsstandes.
Nochmal in die Titelführungsbescheinigung geschaut. Ich darf den Titel "Bachelor of Laws (LL.B.)" führen. Meines Wissens darf ich die Abkürzung weglassen oder auch nur die Abkürzung verwenden. Das eigenmächtige Umformulieren in irgendetwas anderes dürfte nach meiner Einschätzung bereits ein Titelmissbrauch sein.
Seid doch froh, wenn es so wäre. M.E.: Wirtschaftsjurist=Jurist+WiWi. Was steht denn auf dem Abschlusszeugnis bei Euch? Aber fraglich, ob das auch mit dem neuen 180 Credit-Modell auch noch so zutrifft. Das traditionelle Jura-Studium in Reinform gibt es seit Bologna doch eher selten. In diesem Thread aber geht es -so, wie ich es verstanden habe- um die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist (auf Visitenkarten), auf das die FUH mit einem "wirtschaftsnahen" ReWi-Studium gezielt vorbereitet (Zitat FUH LLB: "Entsprechend sind im Bereich der privatwirtschaftlichen Tätigkeiten Positionen mit oder ohne Leitungsfunktionen in Schnittstellenbereichen zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenfeldern denkbar"):Bachelorabsolventen sind Juristen und keine Wirtschaftsjuristen.
Auch der Jurist und der Informatiker dürften dort fehlen. Komischerweise scheint es beim Wirtschaftsinformatiker anders zu seinAufzählung von nicht zu missbrauchenden Berufsbezeichnungen
Du darfst nur keinen anderen Titel führen, als es im Zeugnis steht. Und da unterscheiden sogar manche zwischen Dipl.-Inf. und Dipl.-Inform. (steht bei mir).Meine Güte, ihr könnt doch auf eure Visitenkarten schreiben, was ihr wollt. Und ich bin kein Experte im Thema Titelmissbrauch und werde das auch nicht recherchieren. Ich sage nur, ich würds mich nicht trauen, auf meine Visitenkarte eine andere Bezeichung abzudrucken, als die, die in meinem Zeugnis steht.
Threadomancy ist halt weit verbreitet...Diese Diskussion ist jetzt 2 Jahre her, sehe ich jetzt erst. Warum führen wir überhaupt dieses Gespräch? lol
Its auch korrekt. Wenn Deine Hochschule einen Dipl.-Inform. verleiht (wie leider auch die, an der ich war), darfst Du nicht einfach Dipl.-Inf. Führen (den wiederum andere Hochschulen verleihen). Titel wohlgemerkt. Die Berufsbezeichnung kannst Du völlig frei wählen, solange Du keinen der geschützten Berufe nimmst.Du darfst nur keinen anderen Titel führen, als es im Zeugnis steht. Und da unterscheiden sogar manche zwischen Dipl.-Inf. und Dipl.-Inform. (steht bei mir).