Sonstiges Voraussetzung und Ablauf für Seminar- und Bachelorarbeit?

Hallo zusammen,

Wäre jemand so lieb und würde mir das mit den Vorraussetzungen und dem Ablauf für die Seminararbeit und Bachelorarbeit erklären.
Man muss sich für ein Seminar anmelden, davor die Seminararbeit schreiben (Voraus. man wurde angenommen) und dann? :confused:
Schreibt man darauf folgend die Bachelorarbeit oder muss man sich erneut anmelden und warten?
Übrigens studiere ich an der Rewi.
Vielen Dank :)
 
Hallo,

die Zulassung zur Abschlussprüfung (Seminar und Bachelorarbeit) ist in § 15 der Prüfungsordnung geregelt.

Danach hast Du einen Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt ReWi zu stellen (§ 15 I).

Zulassungsvoraussetzung ist nach § 15 II

  • dass Du an der FernUni Hagen im Studiengang BoL eingeschrieben bist
  • die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang in der BRepD noch nicht endgültig nicht bestanden hast, oder
  • den Prüfungsanspruch nicht durch Fristablauf endgültig verloren hast, und
  • mind. 15 Module erfolgreich abgeschlossen hast.

Für das Seminar ist nach § 16 II eine schriftliche Arbeit zu fertigen, die mind. zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Veranstalter des Seminars einzureichen ist. Diese wird dann bewertet und darf nicht mit schlechter als "ausreichend" bewertet werden.

Während der Seminarveranstaltung ist über das Thema ein Vortrag zu halten und wird mit den Anwesenden diskutiert.

Die Gesamtbewertung Seminar darf insgesamt nicht schlechter als "ausreichend" sein.

Also, Seminar und Bachelorarbeit sind zusammenhängend zu sehen.
Wenn Du dich also zu einem Seminar anmeldest im Bereich Zivilrecht, dann wirst Du auch deine Bachelorarbeit im Bereich Zivilrecht schreiben müssen.

Sind noch Fragen offen geblieben - dann einfach weiter fragen :-).
 
Dem ist meiner Ansicht nach Nichts hinzuzufügen...

Ich will nur anregen, dass hier regelmäßig ein Blick in die Prüfungsordnung hilft, um Klarheit zu schaffen...

So oft sehe ich in verschiedenen Foren Fragen, welche zum Teil allein durch Nachlesen gelöst werden könnten...

@kara: Wichtig ist aber auch, nach Zuteilung des Seminars sich im betreffenden Semester zur Prüfung 1318 im POS anzumelden!
 
Danke für die Antworten.
Ich wurde nur verunsichert, da ich eventuell vorhatte meine Bachelorarbeit in einem Wifi Fach zu schreiben und dort in den Foren wild darüber diskutiert wurde, dass einige ein Semester warten müssten etc.( möchte aber das Seminar im SS 15 belegen und hoffentlich abschließen ) deshalb wollte ich es mal Schwarz auf Weiß konkret hier gelesen haben :)

Vielen lieben dank nochmal.
 
Danke für die Antworten.
Ich wurde nur verunsichert, da ich eventuell vorhatte meine Bachelorarbeit in einem Wifi Fach zu schreiben und dort in den Foren wild darüber diskutiert wurde, dass einige ein Semester warten müssten etc.( möchte aber das Seminar im SS 15 belegen und hoffentlich abschließen ) deshalb wollte ich es mal Schwarz auf Weiß konkret hier gelesen haben :)

Vielen lieben dank nochmal.
Verwirrt bin. Wie meinst Du das: ""da ich eventuell vorhatte meine Bachelorarbeit in einem Wifi Fach zu schreiben "? Laut Prüfungsordnung § 17 Abs. 1 stellt das Seminarthema die Grundlage für die Bachelorarbeit dar.
Oder willst du als BoL-Student sowohl Seminar als auch Bachelorarbeit in einem der für den BoL zugelassenen WiWi-Wahlmodule schreiben???? § 17 Abs. 7 der Prüfungsordnung:.("(7) Die Bachelorarbeit kann von jeder Hochschullehrerin und jedem Hochschullehrer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ausgegeben und betreut werden."
 
Dass man warten muss hat aber nichts mit den Voraussetzungen zu tun, die es zu erfüllen gilt. Oftmals sind die Wiwi-Lehrstühle ziemlich überlaufen. Und dann kann es durchaus vorkommen, dass man trotz erfüllter Voraussetzungen keinen Platz bekommt und eben warten muss.
 
Dass man warten muss hat aber nichts mit den Voraussetzungen zu tun, die es zu erfüllen gilt. Oftmals sind die Wiwi-Lehrstühle ziemlich überlaufen. Und dann kann es durchaus vorkommen, dass man trotz erfüllter Voraussetzungen keinen Platz bekommt und eben warten muss.
Und da dürfte man als ReWi BoL-Student keine Chancen haben überhaupt einen Platz zu bekommen. Aber da man so wie ich die Prüfungsordnung lese - siehe oben - sowieso nicht an einem WiWi-Lehrstuhl die Bachelorarbeit schreiben darf und laut Rewi-Prüfungsordnung die Bachelorarbeit auf der Seminararbeit aufbaut - also somit zumindest der Lehrstuhl festgelegt ist - , dürften das rein theoretische Fragen sein.
 
Tut mir ja leid, dass ich gefragt habe.:-( Habe es am Anfang nicht richtig verstanden und wollte nur eine kurze Bestätigung, aber die Antwort von MarioW 53 hat mir schon sehr weitergeholfen.
Und es sollte WiWi Wahlmodule heißen, meine Autokorekktur war so lieb und hat es natürlich geändert gehabt :/.
 
Tut mir ja leid, dass ich gefragt habe.:-( Habe es am Anfang nicht richtig verstanden und wollte nur eine kurze Bestätigung, aber die Antwort von MarioW 53 hat mir schon sehr weitergeholfen.
Und es sollte WiWi Wahlmodule heißen, meine Autokorekktur war so lieb und hat es natürlich geändert gehabt :/.
Fragen darfst Du alles. :-) Da Mario allerdings "nur" die allgemeinen Fragen zum Ablauf beantwortet hat und nicht auf die spezifischen Punkte "im WiWi-Bereich schreiben" eingegangen ist und Du in Deiner Antwort das im WiWi-Bereich schreiben angesprochen hast, bin ich darauf nochmal eingegangen. Wäre doch mehr als saublöd wenn Du Dich für ein WiWi-Seminar bewirbst und dann als BoLer gar nicht genommen wirst und zum Absagezeitpunkt schon die Anmeldefrist für die BoL-Seminare abgelaufen ist. Oder wenn Du mühsam die mündliche Zusage von einem WiWi-Lehrstuhl für eine Bachelorarbeit dort ergatterst hast und dann hinterher vom Prüfungsamt ReWi erfährst, dass das nicht geht und somit die ganze Mühe umsonst war.
 
Die Studierenden des BoL müssen sich in dem Semester, in dem sie am Seminar teilnehmen wollen, für eines der angebotenen Seminare bewerben - und es werden regelmäßig in Übereinstimmung mit der Prüfungsordnung nur Rechtswissenschaftsseminare angeboten. Das Seminarthema bildet dann stets die Grundlage für die Bachelorarbeit.

Die Liste der angebotenen Seminare findet sich im Infoheft 2 des Prüfungsamts, für dieses Semester auf den Seiten 68ff. Diese Liste ist abschließend.
 
Hallo, mir hat sich gerade folgende Frage gestellt: Angenommen ich nehme an dem Abschlussseminar im WS teil, sprich ca. Dez/Jan. Ist es möglich selbst den Starttermin für die Bearbeitung der BA zu bestimmen? Also indem ich zB dem Lehrstuhl mitteile, dass ich gerne erst im April mit der BA beginnen möchte, so dass mir mein Thema auch erst dort mitgeteilt wird oder haben wir Studierenden keinerlei Einfluss auf den Berbeitungsstarttermin?
 
Du kannst bei der Anmeldung der BA einen Wunschtermin angeben. Wie sehr sich die einzelnen Lehrstühle danach richten, weiß ich nicht. Mein Lehrstuhl hat danach geguckt und einen individuellen Starttermin ermöglicht. Habe zb Anfang November angefangen.
 
Beim Lehrstuhl Olbrich fangen alle zur gleichen Zeit mit der BA an. Den Starttermin legt der Lehrstuhl fest. Hatte bei der Anmeldung zwar angegeben dass ich am 1. Nov starten will, aber das war nicht möglich.
 
Ok, vielen Dank euch beiden!!! Dann hoffe ich mal, dass ich bei dem zukünftigen Lehrstuhl Glück habe oder dass es sich mit der Verteilung der Themen auch so weit genug nach hinten verschiebt:danke:
 
Ok, vielen Dank euch beiden!!! Dann hoffe ich mal, dass ich bei dem zukünftigen Lehrstuhl Glück habe oder dass es sich mit der Verteilung der Themen auch so weit genug nach hinten verschiebt:danke:
Bei welchem LS möchtest du schreiben?
 
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