Klausurbesprechung Vorbereitung & Nachbesprechung Klausur 31061 Mrz 2013 (WS 2012/13)

Ort
Hattersheim am Main
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo zusammen,

ich habe hier mal meine und die Lösungen aus einem "anderen großen Forum" :paperbag: zusammengetragen.
Eventuell schaffen wir es auf diesem Weg ja gemeinsam vorab schon einmal für die Neugierigen :O_o: und Ungeduldigen :chewingnails: (wie mich) eine halbwegs zuverlässige Lösung zusammenzutragen. :-D


01.) ADE, ADE, ADE, ADE (gegenseitige Verträge)
02.) BCE, D, BDE, AB (geschlossene Verträge)
03.) BC, E, C, C (Verbrauchsgüterkauf)
04.) ABE, BE, BCE, BDE (Mietvertrag)
05.) BCD, AB, ACD, ACD (Stereoanlage)
06.) ACDE, AC, AC, ACD (Bürobedarf, Schreibwarenhändler)
07.) D, D, D, D (Werkvertrag Anspruch)
08.) ACE, AC, AC, A (Rechte bei §437)
09.) BD, BD, AD, ACE (Juwelier, Uhr)
10.) ACD, A, A, ACD (Werkvertrag II)
11.) E, A, E, E (Maurer, Bagger)
12.) CDE, BD, CD, CD (Auto Kredit)
13.) ABDE, ABDE, AE, ABDE (Handelsvertreterverhältnis)
14.) ABCE, CD, AD, ABCE (Formalkaufleute)
15.) CDE, D, AD, C (Dr. Karl Schlau oHG)
16.) ABC, ABC, AB, BCDE (Aussagen zum Kaufmann)
17.) AC, AD, AE, ACDE (oHG Unternehmen, Handelsregister)
18.) CE, DE, AD, ACD (Handelsmakler)
19.) BE, E, BE, BE (Prokurist)
20.) A, A, D, A (Rasensaat)

LG
 
Hier ist zwar noch nichts los...aber was nicht ist, kann ja noch werden... :-) und da meine Beiträge in dem - wie sagtest du - "anderen großen Forum" (was meiner Meinung nach inzwischen alles andere als groß ist ;-) ) zurückgehalten werden, hier nun mein aktueller Senf dazu:


Also hier mal die Sachen, bei denen ich mir ziemlich sicher bin:

Aufgabe 3 - C
a) falsch...kann §346 Abs. 1 BGB entnommen werden
b) falsch...beim Verbrauchsgüterkauf steht einem gründsätzlich erstmal kein Widerrufsrecht vor (siehe auch alte EAs)
c) richtig...die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, wenn dieser in den Besitz der Sache gelangt. Falsch wäre es, wenn dort - wie in alten Aufgaben - stünde, dass die Gefahr bei Versendung der Sache übergeht.
d)falsch... Diese Beweistlastumkehr bezieht sich nicht auf die Verjährungsfrist. Richtig wäre es, wenn dort - wie in alten Aufgaben - stünde, "dass sich ein Mangel an der Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate zeigt,.."
e) falsch...die Verjährungsfrist kann doch beim Kauf gebrauchter Sachen auf ein Jahr verkürzt werden.

Aufgabe 7 - D
Diese Aufgabe wurde bereits in alten Klausuren gestellt. K kann am 19.03. die Aufrechnung erklären, da seine Forderung gegenüber V seit dem 14.03. fällig ist. Dass die Forderung des V gegenüber K erst am 26.03. fällig wird, ist unerheblich, da K selbst die Aufrechnung erklärt. Da die Forderung des V um 100€ größer ist als die des K, bleibt die Forderung des V in Höhe von 100€ bestehen.

Aufgabe 9 - A
Diese Aufgabe gab es bereits in alten Klausuren und da war offensichtlich nur A richtig.
Grund hierfür ist, dass kein Fixgeschäft vorlag, da sie keinen festen Termin vereinbart haben. J hat daher ein Recht auf Abnahme und Bezahlung, A hat aber kein Recht auf Schadensersatz.

Aufgabe 11 - E
a) falsch...abgetreten werden Forderungen, aber keine Bagger
b) falsch...Eigentumsvorbehalt wird zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart. Die Bank ist aber nicht Verkäufer des Baggers.
c) falsch...Grundschuld wird an einem Grundstück bestellt, aber nicht an einem Bagger
d) falsch...würde er den Bagger verpfänden, müsste die Bank ihn einlagern und Manni könnte den Bagger nicht weiter nutzen.
e) richtig...in so einem Fall wird eine Sicherungsübereignung vereinbart

Aufgabe 12 - C (sicher) und D (unsicher)
Die Aufgabe gab es auch bereits in alten Klausuren.
a) falsch...hier handelt es sich um eine Stundung eines Teils des Kaufpreises...das hat mit Finanzierungsleasing nichts zu tun.
b) falsch...die Einigungserklärung zur Übertragung des Eigentums auf den Käufer muss bei Vertragsschluss erklärt werden. Lediglich die Übertragung des Eigentums an sich erfolgt erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises
c) richtig...wie in all den alten Klausuren auch
d) hier bin ich mir etwas unsicher. Aber ich glaube, dass der Eigentumsvorbehalt mit in die Vertragsurkunde aufgenommen werden muss.
e) falsch...die Antwortmöglichkeit gab es schon mal. Sie war falsch, da es sich um eine Existenzgründung unter 75.000€ handelt und dann die Regelungen des Verbraucherdarlehensrechts anzuwenden sind.

Aufgabe 13 - A, B, D und E
kann alles dem Handelsvertreter-§ entnommen werden


Aufgabe 19 - B (unsicher) und E
a) falsch da Insichgeschäft
b) richtig...gehört zum Betrieb eines Handelsgewerbes und ist meiner Ansicht nach richtig
c) falsch...Prokurist darf keine weitere Prokura erteilen
d) fasch...Veräußerung des Unternehmens ist einem Prokuristen nicht gestattet
e) richtig...siehe unsere EA...da wurde auch ein Gründstück unter Einräumung einer Restkaufpreishypothek erworben.

Aufgabe 20 - A
Da der Konsum das Rügeschreiben der Stadt, welches er am 04.03. erhielt, erst am 20.03. weitergeleitet hat, hat er meiner Ansicht nach keinerlei Gewährleistungsansprüche. Als Kaufmann hätte er nämlich unverzüglich rügen müssen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.​

Der Rest folgt, wenn ich mich nochmal intensiever damit beschäftigt habe...aber erstmal geht's weiter mit Finanzierung :wtf:
 
Hallo Zusammen, jetzt mal noch ne andere Frage: Die Punkteverteilung ist ja bei der Rechtsklausur irgendwie merkwürdig. Wie war das noch, also insgesamt gab es 2000 Punkte, für total richtiges Ankreuzen pro Aufgabe 100 Punkte und die Abstufungen für 1 bis x falsche Antworten? Es gab für nur eine richtige Antwort nur 1 Punkt, wenn ich mich recht entsinne? ... Weiß das Jemand ?
 
1 aus n
0 bzw. 100 Punkte

x aus n
Übereinstimmungen = Punkte
0 = 0 Punkte
1 = 1 Punkt
2 = 10 Punkte
3 = 30 Punkte
4 = 60 Punkte
5 = 100 Punkte

Wobei Übereinstimmung bedeutet, dass du eine richtige Antwort angekreuzt hast bzw. eine nicht richtige Antwort nicht angekreuzt hast.


Magst du vllt. auch deine Lösungsvorschläge einbringen? :-)
 
Super, danke. Meine Lösungen sind schon im ersten Thread enthalten, das wurde ja von "nebenan" übernommen... :-) Tja, dann bleibt uns wohl nichts als abwarten....
 
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