Genau, sehe ich auch so. Die Einschänkung lautet "insbesondere mit den Folgen des Einschreitens der Polizei". Und das deutet auf einen Kostenbescheid, Schadensersatzansprüche oder eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Allerdings sehe ich darin keinen großen Vorteil, denn dabei können trotzdem sämtliche Definitionen und auch Meinungsstreitigkeiten abgefragt werden. Der Vorteil liegt nur darin, dass man viele Fußgängerpunkte über das richtige Prüfungsschema sammeln kann.