Frage zu Modul/Klausur Vorherige Stoffeingrenzungen

Hi Leute,

weiß jemand, welches Rechtsgebiet im letzten Semester (WiSe 17/18) im EM ÖffR drangekommen ist? Im SoSe 17 war es Kommunalrecht, im WiSe 16/17 Baurecht - wie man unschwer aus Moodle entnehmen kann...
Dankeschön! :thumbsup:
 
n045.gif
Und dieses Semester kommt also wieder Polizei- und Ordnungsrecht dran!
h025.gif
 
Finde ich persönlich gut, habe nämlich Baurecht nicht bearbeitet. Hätte persönlich aber auf Kommunalrecht getippt, aber nicht gehofft, weil es dazu nicht so viele Übungen gibt und sehr sehr umfangreich ist.
 
Finde ich nicht gut. Polizeirecht ist eine komplexe Materie und vermutlich wird die Zeit in der Klausur knapp. Entweder wird die Zulässigkeit einer Klage noch zu prüfen sein oder es kommt eine mehrstufige Prüfung wie z.B. die Kostenfestsetzung nach einer Ersatzvornahme dran. Die Noten im vergangenen Semester, wo ebenfalls Polizeirecht geprüft wurde, waren auch nicht gerade berauschend.
 
Hattest du die letzte Klausur mitgeschrieben, bzw. weißt du den SV?
Also von der Einschränkung "einschreitens seitens der Polizei", kann man auch nicht von vornherein sagen, dass Themen des Polizeirechts nicht drankommen oder sehe ich das falsch?
 
Der Sachverhalt WS 17/18 steht bei moodle.
Logischerweise wird auch bei § 39 OBG, FBA und bei § 839 BGB inzident die polizeiliche Maßnahme auf Rechtmäßigkeit geprüft... ebenso bei einem Kostenbescheid § 77 VwVG oder eben bei einer verwaltungsgerichtlichen Klage! Aber mir ist diese "Offenheit" der Eingrenzung ganz lieb - desto weniger können die Details und verschachtelte Meinungsstreitigkeiten erwarten!
 
Genau, sehe ich auch so. Die Einschänkung lautet "insbesondere mit den Folgen des Einschreitens der Polizei". Und das deutet auf einen Kostenbescheid, Schadensersatzansprüche oder eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Allerdings sehe ich darin keinen großen Vorteil, denn dabei können trotzdem sämtliche Definitionen und auch Meinungsstreitigkeiten abgefragt werden. Der Vorteil liegt nur darin, dass man viele Fußgängerpunkte über das richtige Prüfungsschema sammeln kann.
 
Genau das meine ich ja - wenn man die richtigen Normen und Definitionen in der richtigen Reihenfolge hat, müsste das schon (fast) zum Bestehen reichen (mehr will ich nicht)...
 
Die Fälle im Polizeirecht gehen doch alle um die Folgen des Einschreitens der Polizei. Meine Vermutung ist ein Fall mit einer hypothetische Grundverfügung oder Radarfalle. Jetzt habe ich mir gerade mal den letzten Klausursachverhalt angesehen und bin ein wenig erleichtert. Schwierig finde ich den jetzt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben