Sonstiges Welche Kompetenzen haben B.LL- und M.LL.-Absolventen?

Wisst ihr, inwieweit B.LL- und/oder M.LL.-Absolventen Privatpersonen im Bereich des Zivilrechts außergerichtlich vertreten dürfen? Wenn es überhaupt geht, könnt ihr euch leicht ein kleines Taschengeld verdienen.:thumbsup:

Es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe mir im Nov. 14 eine Uhr für 179,-€ gekauft und hierbei nicht bemerkt, dass der Verkäufer 1790,-€(!) ind das Zahlgerät eingab, und diesen 10-fachen Betrag im Rahmen der Kartenzahlung quittiert. Da mein Konto über den entsprechenden Betrag nicht gedeckt war, erhielt ich schließlich ein Mahnschreiben von CSS-Inkasso, wo ich den Fehler telefonisch richtigstellte. Die Sachbearbeiterin und ich waren so verblieben, dass ich den Sachverhalt noch zusätzlich kurz per E-Mail mitteile, was ich dann unverzüglich getan habe. Den gerechtfertigten Forderungsbetrag von 179,-€ hatte ich inzwischen ebenfalls zur Zahlung angewiesen. Damit sollte die Sache erledigt sein. Aber Pustekuchen! Die Sache ist wegen angeblich noch immer offenstehender Zahlung von ca. 2000,-€ an RA Haas&Kollegen weitergegeben worden. Da rief ich an, um die Angelegenheit erneut richtigzustellen, aber das genügt denen nicht! Ich soll das alles schriftlich machen und eine Kopie meines Kontoauszuges zum Nachweis der von mir geleisteten Zahlung beilegen! Also jetzt reichts mir.:motz: Ich will hier klipp und klar sagen, dass es mir an dieser Stelle ein gewaltiges Stück ums Prinzip geht. Damit meine ich: Wer erstattet meine Auslagen - auch wenn es nur ein paar Cent sind - und v.a. wer bezahlt mich für den Aufwand?! Zum Verständnis, worauf ich hinaus will: Rechtsanwälte bringen es z.B. fertig, höchste Gerichte - ich meine den BGH - mit der Inrechnungstellung von Kopierentgelt zu befassen. Das ist wirklich kein Witz - einfach googlen! Heraus kam, dass unsere hoffnungslos unterbezahlten und am Hungertuch nagenden RA für jede Kopie 0,50 €(!) in Rechnung stellen dürfen. Weiteres Beispiel: Ich habe mal eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und nach weniger als 10 Minuten(!) festgestellt, dass es sinnvoll ist, abzubrechen. Bei der Terminvereinbarung mit der Sekretärin war von einem Stundensatz von 120,-€ die Rede, jedoch von keinem Pauschal- oder Mindestsatz. Dann wollte mir der Schnösel allen Ernstes eine Rechnung von 178,50 € ausstellen, was ich natürlich energisch zurückwies. Da sagte er dann: "So, also ich schreibe Ihnen jetzt 59,50 €."
Aber nun zurück zur Sache: Ein graduierter Volljurist wird nicht rot, für keine 10 Minuten Hunderte zu verlangen, und der dumme Verbraucher soll hier komplett für lau arbeiten?! Muss man sich das wirklich alles bieten lassen? Wenn Rechtsanwälte mich mit unberechtigten Forderungen behelligen und mir im Rahmen dessen gemäß Gebührenordnung obendrein Hunderte zusätzlich in Rechnung stellen, sehe ich nicht ein, mich für lau dagegen zur Wehr zu setzten. Auch ich will eine Art Gebühr kassieren.:cautious: Ja, ich weiß - ich habe nätürlich die Möglichkeit, mit dem Krempel zum RA zu gehen, der das für mich in die Hand nimmt und dann der Gegenseite seine Gebühr in Rechnung stellt. Das wäre eine gerechte Strafe.:-D:-p Aber ich will es auch nicht wirklich drauf ankommen lassen: Zum Schluss muss ich ungeachtet der Sachlage zumindest einen Teil der Kosten selber tragen. Das hätte glatt noch gefehlt.:cautious: Daher zurück zur Titelfrage meines Beitrags: Wenn es hier einen Absolventen gibt, der mich gegen Gebühr vetreten darf, hat er diese in 5 Minuten verdient. Denn das kurze Schreiben verfasse ich ja selber - ihr braucht es nur als meine rechtliche Vertretung abzuschicken und der Gegenseite eine möglichst satte Gebühr in Rechnung zu stellen, die ihr natürlich vollständig für euch behalten dürft.:thumbsup::-p Der von mir verfolgte Zweck des Ganzen ist folgender: Strafe muss sein! Diese Fritzen machen es sich nämlich verdammt einfach: Einfach freiweg Zahlungsaufforderungen samt Drohungen rausschicken und dem Opfer dabei ein Beschäftigungsprogramm auferlegen: So gehts nicht...:thumbsdown:
 
Hallo Ingo,

wenn sich der Fall genauso dargestellt hat wie Du schreibst, also jemand eine unberechtigte Forderung von Dir möchte, dann kann ich Dir sagen wie ich es machen würde und wie ich es schon oft gemacht habe.

Ich nehme jedes Schreiben eines Inkassobüros oder eines Anwaltes und werfe es ungeöffnet in den Papierkorb. Wenn die Post nicht aufhört und ich etwas genervter bin, stelle ich Strafanzeige gegen die Geschäftsführung des Inkassobüros oder gegen den Anwalt. Anzeige wegen Nötigung z.B. Dann bekomme ich zwar eine Info, dass es keine Nötigung war, aber Post kam dann trotzdem nicht mehr.

Manche schreiben, tu dies und das und hole Dir einen Anwalt. Und der Anwalt kümmert sich auch darum und verlangt Geld.
Ne, ich werfe alles in den Papierkorb. Ich flehe förmlich nach einem Mahnbescheid, den ich selbstverständlich widersprechen würde....aber es kommt nichts. Nie und es wird auch nie was kommen.
Man braucht dazu aber auch die nötige Ausdauer und die hat nicht jeder. Spaß kann es allerdings auch machen...

Haas & Kollegen sind übrigens keine unbekannten Anwälte auf diesem Gebiet. Sagen wir so, die gehören mehr zu den Anwälten deren Wunsch es schon immer war eine Druckerei und keine Kanzlei zu betreiben.

Viele Grüße
Antonio
 
LL.B und LL.M sind keine Volljuristen. In Deutschland gibt es ein Rechtsberatungsgesetz, dass es Nicht-Juristen verbietet, Rechtsberatung durchzuführen.
Historischer Exkurs: das stammt das wohl aus der Nazizeit und sollte Juden davon abhalten, einem Beruf nachgehen zu können. Unser Mentor für BGB1 meinte übrigens, dass es zwar aus den falschen Gründen beschlossen wurde aber eigentlich ganz toll ist, dann so werden keine falschen (wie zum Beispiel meine) Meinungen in Umlauf gebracht. Kann man nun sehen wie man will. Wenn du in rechtlichen Foren fragst wirst du auch immer sehen: "Nehmen wir an A hat bei B etwas gekauft und B hat sich am Kartenterminal vertippt ..." - also alles nur hypothetisch!

Ich selbst bekomme auch regelmäßig Post von einem Inkassobüro. Anders als Antonio öffne ich die Post und belustige mich am Inhalt.

Wichtig ist erstmal auf jeden Fall der Forderung schriftlich (am besten per Einschreiben und Fax) zu widersprechen. Dann können sie dir keinen Schufa-Eintrag verpassen.
Und du musst halt irgendwie nachweisen können, dass die Uhr wirklich 179€ kosten sollte. Was steht denn auf der Rechung, Kassenbon, hast du Zeugen, was ist der "Normalpreis"?

Und hast du dich an den Verkäufer gewannt? Was mir als erstes einfällt ist die Frage "Cui bono?". Ein Inkassobüro hat kein Interesse daran, dass du nur 179€ zahlst. Die wollen ihre Gebühren haben und möglichst noch zusätzliche Gebühren erzeugen. Aber der Auftraggeber kann ihnen den Auftrag entziehen.

Wenn der Verkäuer übrigens auf den 1790€ besteht, dann hättest du auch anfechten können ("Für den Preis wollte ich nie kaufen"). Aber das hätte man sofort tun müssen und ist jetzt wohl zu spät.
 
Hier wird niemand dabei sein, der dich vertreten könnte, vgl. § 79 II ZPO. Noch schwieriger wird es, wenn derjenige auch noch eine Rechnung stellen soll. Das RDG ist dem nicht besonders aufgeschlossen.

Wenn Rechtsanwälte mich mit unberechtigten Forderungen behelligen und mir im Rahmen dessen gemäß Gebührenordnung obendrein Hunderte zusätzlich in Rechnung stellen, sehe ich nicht ein, mich für lau dagegen zur Wehr zu setzten.

Die Gebühren musst du nicht zahlen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Was du aber grundsätzlich immer zu zahlen hast, sind die Gebühren für einen von dir mit der Abwehr der Forderung beauftragten Anwalt. Ausnahmen gelten außergerichtlich nur dann, wenn die Forderung in betrügerischer Absicht geltend gemacht wird.

Also könntest du die Gebühren selbst dann nicht erstattet verlangen, wenn hier jemand dabei wäre, der dich vertreten dürfte. Anders ist das erst dann, wenn du verklagt wirst und die anderen verlieren. Dann kriegst du die Gebühren für einen Rechtsanwalt und deine Auslagen.
 
Hab jetzt mal nach den Heinis gegooglet. Das Internet ist gut gefüllt bzgl. des Mists. Jeder RA in Dtld. scheint die zu kennen, und viele haben die Schnauze voll von den Affen. Ich werde jetzt ein einziges Mal dem Rat alex0001 folgen und, wie telefonisch zunächst vereinbart, schriftlich unter Beifügung einer Kopie meines Kontoauszugs widersprechen, damit ich rechtlich absolut auf der sicheren Seite bin. Mir ging es ja auch nur um das Prinzip, dass solche Inkassoheinis unbehelligt tausende Menschen mit ihren Zahlsaufforderungen belästigen dürfen. Nach dem, was im Internet so zu lesen ist, hat das Geschäftsgebaren dieser Inkassoschmeißfliegen mit einer seriösen anwaltlichen Tätigkeit nichts zu tun. Insofern ist es schon ein Witz, dass die nicht mal um ihre weitere Zulassung fürchten müssen.
 
Ich selbst bekomme auch regelmäßig Post von einem Inkassobüro. Anders als Antonio öffne ich die Post und belustige mich am Inhalt.

Wichtig ist erstmal auf jeden Fall der Forderung schriftlich (am besten per Einschreiben und Fax) zu widersprechen. Dann können sie dir keinen Schufa-Eintrag verpassen.

Einer Forderung widerspreche ich doch bereits beim Verkäufer. Anwälte und Inkassobüros werden von mir komplett ignoriert, da sie es ja auch gar nicht Wert sind, dass man sich nur eine Sekunde mit ihnen beschäftigt. Das Problem ist, dass der Großteil aller Leute einen zu großen Respekt vor Inkassobüros und Anwälte haben. Da läuten immer gleich die Alarmglocken. Ist so ähnlich wie wenn eine Behörde schreibt.
Dabei ist ein Teil von denen so kriminell, dass sich die Balken biegen. Nicht umsonst haben die ständig auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Und das vergessen viele, weil es ja ein Anwalt ist mit einem so schönen Briefpapier und Briefkopf :)

Um ehrlich zu sein, glaube ich diesen Fall nicht mal wie er geschildert wurde, da er nicht mal aus krimineller Sicht einen richtigen Sinn ergibt. Wo war denn der Laden, gab es keine Rechnung? Gibt es diese Uhren bzw. vergleichbare Uhren noch im Laden? Zu welchem Preis? Wucher etc...
 
@Antonio Nochmal für dich zur Erläuterung: Ich habe mir bei Schmuck Kraemer (persönlich im Laden) eine Uhr zum Preis von 179,- € gekauft. Dazu habe ich eine entsprechende Rechnung, Garantiebeleg etc. Gezahlt habe ich mit EC-Karte - nicht die Methode, wo der der Kunde seine Geheimnummer eingibt, sondern mittels Unterschrift auf dem mittels Kartenlesegerät erstellten Zahlungsbeleg. Dabei war mir nicht aufgefallen, dass der Verkäufer statt 179,- € das 10-Fache, also 1790,- eintippte. Das stellte ich erst nach den fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen und der inzwischen erfolgten Mahnung von CSS-Inkasso fest. Die Sache habe ich dann telefonisch mit CSS-Inkasso geklärt und bin auch deren Bitte nachgekommen, den Sachverhalt nochmal kurz per Mail mitzuteilen. Außerdem habe ich den gerechtfertigten Teilbetrag von 179,- € abzgl. der mir von meiner Bank für die fehlgeschlagenen Abbuchungsversuche in Rechnung gestellten Gebühren an CSS-Inkasso gezahlt. Und nichtsdestotrotz haben die Idioten von CSS-Inkasso - so als hätte ich das nicht alles mit denen geklärt - die Sache einfach an RA Haas & Kollegen weitergegeben! Als ich diesbezüglich CSS-Inkasso zur Rede stellen wollte, was die Aktion soll - obwohl doch alles abschließend geklärt wurde, bin ich gar nicht dazu gekommen: Die Schrulle am Telefon ließ mich gar nicht zu Wort kommen: "Wir bearbeiten die Sache nicht mehr. Schönen Tag noch noch." - aufgelegt! Dadurch habe ich jetzt RA Haas & Kollegen am Hals...
 
Sorry, aber dieser Fall ist mir zu hoch.
Der Verkäufer "Schmuck Kraemer" ist doch in der Pflicht dieses Versehen zu klären.

Was ein Inkassobüro möchte oder ein Anwalt interessiert doch überhaupt nicht. Die machen doch nichts anderes als stur einer Forderung hinterherzurennen. Für die ist es doch völlig zweitranging ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. Die haben doch auch überhaupt kein Interesse mit Dir irgendeinen Sachverhalt zu klären. Ganz im Gegenteil, je mehr man sich mit denen beschäftigt, desto weniger Ruhe geben die. Die spielen nur auf Druck und Angst und mit jeder Reaktion, bestätigt man das.

Nur der Verkäufer kann es auflösen.
Wie gesagt, wäre ich in Deiner Situation, würde alles im Papierkorb landen. Jeder weitere Schritt kostet nur Zeit und Geld...
 
Auch stellt sich für mich die Frage weshalb Du der Inkassofirma die Forderung i.H.v. 179 EUR bezahlst?
Das Inkassounternehmen hat nichts mit der Forderung zwischen Kraemer und Dir zu tun.

Und weshalb bezahlt Du die Bankgebühr, wenn Du keinen Fehler gemacht hast?
Das ergibt auch keinen Sinn.
 
CSS kauft geplatzte Lastschriften an (das ist das Geschäftsmodell). Nachdem sie den berechtigten Teil der Forderung kassiert haben, verkaufen sie den offensichtlich uneinbringlichen Teil an den nächsten in der Nahrungskette. Das scheint sich wohl unterm Strich auch für den noch zu lohnen, da wohl einige Leute keinen Überblick/Angst haben und einfach zahlen.
Wichtig ist bei solchen Dingen, wenn man Teilbeträge zahlt, dem Gläubiger vorzuschreiben für welchen Teil der Forderung diese verrechnet werden sollen, sonst wird es unter Umständen nervig.
 
Auch stellt sich für mich die Frage weshalb Du der Inkassofirma die Forderung i.H.v. 179 EUR bezahlst?
Das Inkassounternehmen hat nichts mit der Forderung zwischen Kraemer und Dir zu tun.

Üblicherweise tritt der Gläubiger entweder die Forderung an das Inkassobüro ab. Ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis von diesem Vorgang kann der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an das Inkassobüro leisten.

Und weshalb bezahlt Du die Bankgebühr, wenn Du keinen Fehler gemacht hast?
Das ergibt auch keinen Sinn.

Hat er ja nicht - seine angefallenen Bankgebühren hat er von der geleisteten Zahlung abgezogen.
 
Schmuck Kraemer hat doch nichts anderes gemacht, als was doch so ziemlich jedes(?) Unternehmen mit seinen Forderungen - ob berechtigt oder unberechtigt - macht: Sie an ein Inkasso-Institut weitergeben - so dass die ursprüngliche Firma damit nichts mehr zu schaffen hat. D.h. es gibt bei Kraemer keine Rechnungsabteilung, die sich mit Forderungseinzug befasst (denke ich mal). Nur braucht mich das doch auch gar nicht zu interessieren(?) Für mich ist nur relevant, ob Kraemer, mit dem ich tatsächlich in ein (Kauf-)Vetragsverhältnis getreten bin, noch Geld von mir zu bekommen hat - bzw. hätte, wenn es seine Forderungen nicht an CSS weitergeben würde. (Hat ja Der Belgarath soeben bestätigt.)

@dickerhund Wenn CSS pauschal zu einem bestimmten Satz (z.B. 30%) die geplatzten Lastschriften ankauft - egal ob sich dahinter eine (teil-)brechtigte Forderung verbirgt oder nicht, dann hat Schmuck Kraemer mit seinem Tippfehler jetzt wohl ein fettes Geschäft gemacht, indem die von CSS sagen wir mal 500,- € kassiert haben - dafür, dass die mir eine Uhr für ganze 179,- € verkauft haben?! Und wieso sind Haas & Kollegen so blöd, wiederum das nunmehr offenstehende Ding, was nun jeder Grundlage entbehrt (sodass allein schon deswegen kein Cent mehr fließen wird) von CSS anzukaufen? Das könnte sich allenfalls lohnen, wenn die für die "offenstehende Forderung" von ca. 2000,- € ganze 7,50 € gezahlt haben, sodass unter Berücksichtigung möglicher Blödheit auf meiner Seite der statistische Erwartungswert zukünftiger Zahlungen bei z.B. 100,- € liegt, und unter Abzug der Kosten des Inkassobetriebs folglich ein kleines Profitchen rausspringt. Aber das wiederum hieße ja, dass CSS jetzt Verlust gemacht hat! Also so ganz steige ich, was die Funktionsweise dieser Inkassoindustrie betrifft, grad irgendwie nicht durch.:durcheinander
Aber rein vom Uniaspekt her sollte das mal kurz ausdiskutiert werden, da die die Sache bereits in Einführung BWL (Hering) - Finanzierungsteil - mit (un)echtem Factoring etc. ja wohl auch ein Stück weit zum tieferen Verständnis dazugehört.:haumichwech:
 
Also in dem Fall, dass du eine "richtige" Rechnung hast, würde ich folgendemaßen vorgehen:
1. von dem Anwalt einmal eine Auflistung der Ansprüche verlangen inkl. Kassenbeleg
2. dem Teil über 179€ widersprechen

Abwarten und nicht weiter reagieren. Er wird keine Rechnung liefern können. Da passiert also nichts.
Irgendwann kommt halt mal ein gelber Brief vom Gericht. Den aufmachen und das Kreuzchen bei "widersprechen" setzen.
Soll sich der Anwalt doch an die austoben.
 
@alex0001 Nächster Witz: Was ist eigentlich, wenn man aufgrund längerer Abwesenheit die Widerspruchs- oder - im schlimmsten Fall - gar Einspruchsfrist, die ja jeweils nur 14 Tage andauert, verstreichen lässt! Dann steht man erstmal richtig auf dem Schlauch!
 
Üblicherweise tritt der Gläubiger entweder die Forderung an das Inkassobüro ab. Ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis von diesem Vorgang kann der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an das Inkassobüro leisten.

Schmuck Kraemer hat doch nichts anderes gemacht, als was doch so ziemlich jedes(?) Unternehmen mit seinen Forderungen - ob berechtigt oder unberechtigt - macht: Sie an ein Inkasso-Institut weitergeben - so dass die ursprüngliche Firma damit nichts mehr zu schaffen hat. D.h. es gibt bei Kraemer keine Rechnungsabteilung, die sich mit Forderungseinzug befasst (denke ich mal). Nur braucht mich das doch auch gar nicht zu interessieren(?) Für mich ist nur relevant, ob Kraemer, mit dem ich tatsächlich in ein (Kauf-)Vetragsverhältnis getreten bin, noch Geld von mir zu bekommen hat - bzw. hätte, wenn es seine Forderungen nicht an CSS weitergeben würde. (Hat ja Der Belgarath soeben bestätigt.)

Es gibt genügend Urteile, die das einschalten eines Inkassobüros als überflüssig erachten.
Wir reden von einer Forderung einer ordentlichen Firma, die außerdem durch ein verschulden der Firma nicht beglichen wurde. Wie hat denn Kraemer auf den möglichen Zahlungsverzug - der ja nicht mal einer war - reagiert? Mit dem sofortigen einschalten eines Inkassobüros? Wohl kaum?! Also wo sind die Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen gelandet?

Zur Zahlung der 179 EUR.
Das Inkassobüro hat ja nicht die eigentliche Forderung in Rechnung gestellt, sondern die überhöhte unrechtmäßige Forderung inkl. alle Gebühren. Wer sagt denn, dass die überwiesenen 179 EUR zur reinen Tilgung dienten und nicht zur Teilzahlung der Gebühren?
Das Geld wird selbstverständlich ausschließlich an den Verkäufer gezahlt. Ein Inkassobüro kann man wie Luft behandeln. Die Korrespondenz läuft immer über die Firma. Dort wird der Forderung widersprochen. Und wenn sie den Fall an ein Inkassounternehmen abgegeben hat und darauf verweist, dann hat man noch weniger Arbeit, wunderbar.

Ich beschäftige mich schon ziemlich lange mit Mahn- und Abmahnanwälten und Inkassobüros die nichts anderes können als Geld eintreiben.
Die gesamte Geschäftstätigkeit baut auf Mahnungen auf. Deren einziges und wichtigstes Werkzeug ist ein sehr schneller Laserdrucker. Deren Chancen wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, liegen bei 0,0. Und das wissen die auch und schlagen diesen Weg nie ein. Aber weshalb denn auch, da der Großteil aller Schuldner brav bezahlt und keinen Ärger mit Anwälten haben möchte.

Jetzt mal andersherum gefragt, was soll denn passieren wenn die Briefe in den Mülleimer wandern?
 
Habe mal nachgegraben, der Betreiber des EC-Kartengerätes (Ingenico Payment Services GmbH, vormals easycash) kauft scheinbar auch direkt die Forderungen an. CSS ist wiederum eine Abspaltung von Ingenico, die übernehmen dann wohl die Rücklastschriften.
 
Üblicherweise tritt der Gläubiger die Forderung an das Inkassobüro ab. Ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis von diesem Vorgang kann der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an das Inkassobüro leisten.
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Es gibt genügend Urteile, die das einschalten eines Inkassobüros als überflüssig erachten.
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Langsam - Du musst meine grundsätzlichen Erklärungen vom konkreten Fall trennen.

Ich kann jede Forderung, völlig ungeachtet von Höhe und Ursache, die ich gegen jemanden habe, jederzeit jedem Dritten, auch einem Inkassobüro, abtreten.

Ab diesem Zeitpunkt gehen die Ansprüche auf das Inkassobüro über, ohne daß der Schuldner etwas dagegen machen kann. Und sobald er es weiß, darf er auch nur noch an das Inkassobüro leisten. Forderungen und Einreden, die man gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann, bleiben ebenso unberührt wie Aufrechnungsansprüche.

Ob Gerichte das als überflüssig erachten oder nicht ist da völlig belanglos, denn das Gesetz verbietet mir per se auch nichts Überflüssiges.

Ganz anders sieht das hingegen aus, und darauf dürften sich auch die Urteile tatsächlich bezogen haben, mit den geltend gemachten Kosten. Anders sieht es übrigens auch aus, wenn das Inkassobüro nur mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt ist, ohne daß die Ansprüche abgetreten wurden, von diesem Fall sprach ich auch gar nicht..

Bevor der Gläubiger in Verzug ist, hat das Inkassounternehmen noch keinerlei, absolut Null, Anspruch darauf, dem Gläubiger aus der Tatsache der Forderungsübernahme heraus irgendwelche Kosten geltend zu machen. Die gehen ausschließlich zu eigenen Lasten.
 
Schmuck Kraemer hat doch nichts anderes gemacht, als was doch so ziemlich jedes(?) Unternehmen mit seinen Forderungen - ob berechtigt oder unberechtigt - macht: Sie an ein Inkasso-Institut weitergeben - so dass die ursprüngliche Firma damit nichts mehr zu schaffen hat. D.h. es gibt bei Kraemer keine Rechnungsabteilung, die sich mit Forderungseinzug befasst (denke ich mal). Nur braucht mich das doch auch gar nicht zu interessieren(?) Für mich ist nur relevant, ob Kraemer, mit dem ich tatsächlich in ein (Kauf-)Vetragsverhältnis getreten bin, noch Geld von mir zu bekommen hat - bzw. hätte, wenn es seine Forderungen nicht an CSS weitergeben würde. (Hat ja Der Belgarath soeben bestätigt.)

So isses. Hast Du die ursprünglich berechtigte Forderung schon an den Krämer beglichen, geht die Forderung des Inkassos komplett ins Leere, und Du brauchst gar nicht zu reagieren, ein Fax mit Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung macht sich aber gut, falls der Fall wider Erwarten doch vor Gerich landen sollte. Hattes man noch nicht beglichen, sollte man ab diesem Zeitpunkt die berechtigt geltend gemachten Kosten ans Inkassounternehmen überweisen, der Restforderung ebenso widersprechen und auf den gelben Brief vom Gericht warten sowie so lange nix wegwerfen.

@dickerhund Wenn CSS pauschal zu einem bestimmten Satz (z.B. 30%) die geplatzten Lastschriften ankauft - egal ob sich dahinter eine (teil-)brechtigte Forderung verbirgt oder nicht, dann hat Schmuck Kraemer mit seinem Tippfehler jetzt wohl ein fettes Geschäft gemacht, indem die von CSS sagen wir mal 500,- € kassiert haben - dafür, dass die mir eine Uhr für ganze 179,- € verkauft haben?! Und wieso sind Haas & Kollegen so blöd, wiederum das nunmehr offenstehende Ding, was nun jeder Grundlage entbehrt (sodass allein schon deswegen kein Cent mehr fließen wird) von CSS anzukaufen? Das könnte sich allenfalls lohnen, wenn die für die "offenstehende Forderung" von ca. 2000,- € ganze 7,50 € gezahlt haben, sodass unter Berücksichtigung möglicher Blödheit auf meiner Seite der statistische Erwartungswert zukünftiger Zahlungen bei z.B. 100,- € liegt, und unter Abzug der Kosten des Inkassobetriebs folglich ein kleines Profitchen rausspringt. Aber das wiederum hieße ja, dass CSS jetzt Verlust gemacht hat! Also so ganz steige ich, was die Funktionsweise dieser Inkassoindustrie betrifft, grad irgendwie nicht durch.:durcheinander
Aber rein vom Uniaspekt her sollte das mal kurz ausdiskutiert werden, da die die Sache bereits in Einführung BWL (Hering) - Finanzierungsteil - mit (un)echtem Factoring etc. ja wohl auch ein Stück weit zum tieferen Verständnis dazugehört.:haumichwech:

Haas&Konsorten kaufen die Ansprüche nicht auf, die bleiben bei CSS oder anderen fragwürdigen Unternehmen, H&K vertritt diese anwaltlich. Ab jetzt ist es wie bei den Abmahnungen wie eine Lizenz zum Gelddrucken. Da genügend Leute blöd genug sind, zu zahlen, sobald sie genügend eingeschüchtert sind, langt eine Rücklaufquote von ein paar Prozent, um die Kosten wieder reinzubringen. Zahlen 20 bis 33 Prozent, wie zum Beispiel bei den Pornostream-Abmahnungen von Redtube, machen die einen Riesenreibach mit hunderttausenden oder gar Millionen Euro!
 
@alex0001 Nächster Witz: Was ist eigentlich, wenn man aufgrund längerer Abwesenheit die Widerspruchs- oder - im schlimmsten Fall - gar Einspruchsfrist, die ja jeweils nur 14 Tage andauert, verstreichen lässt! Dann steht man erstmal richtig auf dem Schlauch!

Dafür gibt es die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ggf. auch die Berufung. Wenn man nichts für die versäumte Frist kann, ist noch nichts verloren.
 
:danke: für eure Beiträge. Ich schreibe denen eine Mail, mit dem schönen Hinweis, dass sie ja gerne das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können, sich dann aber gleichzeitig eine Strafanzeige bei der StA wegen Nötigung einfangen (dass die StA das natürlich nicht weiter verfolgt, kann mir an der Stelle ja wurscht sein;-)). Ansonsten können die mich erstmal kreuzweise...
 
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