Wisst ihr, inwieweit B.LL- und/oder M.LL.-Absolventen Privatpersonen im Bereich des Zivilrechts außergerichtlich vertreten dürfen? Wenn es überhaupt geht, könnt ihr euch leicht ein kleines Taschengeld verdienen.
Es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe mir im Nov. 14 eine Uhr für 179,-€ gekauft und hierbei nicht bemerkt, dass der Verkäufer 1790,-€(!) ind das Zahlgerät eingab, und diesen 10-fachen Betrag im Rahmen der Kartenzahlung quittiert. Da mein Konto über den entsprechenden Betrag nicht gedeckt war, erhielt ich schließlich ein Mahnschreiben von CSS-Inkasso, wo ich den Fehler telefonisch richtigstellte. Die Sachbearbeiterin und ich waren so verblieben, dass ich den Sachverhalt noch zusätzlich kurz per E-Mail mitteile, was ich dann unverzüglich getan habe. Den gerechtfertigten Forderungsbetrag von 179,-€ hatte ich inzwischen ebenfalls zur Zahlung angewiesen. Damit sollte die Sache erledigt sein. Aber Pustekuchen! Die Sache ist wegen angeblich noch immer offenstehender Zahlung von ca. 2000,-€ an RA Haas&Kollegen weitergegeben worden. Da rief ich an, um die Angelegenheit erneut richtigzustellen, aber das genügt denen nicht! Ich soll das alles schriftlich machen und eine Kopie meines Kontoauszuges zum Nachweis der von mir geleisteten Zahlung beilegen! Also jetzt reichts mir. Ich will hier klipp und klar sagen, dass es mir an dieser Stelle ein gewaltiges Stück ums Prinzip geht. Damit meine ich: Wer erstattet meine Auslagen - auch wenn es nur ein paar Cent sind - und v.a. wer bezahlt mich für den Aufwand?! Zum Verständnis, worauf ich hinaus will: Rechtsanwälte bringen es z.B. fertig, höchste Gerichte - ich meine den BGH - mit der Inrechnungstellung von Kopierentgelt zu befassen. Das ist wirklich kein Witz - einfach googlen! Heraus kam, dass unsere hoffnungslos unterbezahlten und am Hungertuch nagenden RA für jede Kopie 0,50 €(!) in Rechnung stellen dürfen. Weiteres Beispiel: Ich habe mal eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und nach weniger als 10 Minuten(!) festgestellt, dass es sinnvoll ist, abzubrechen. Bei der Terminvereinbarung mit der Sekretärin war von einem Stundensatz von 120,-€ die Rede, jedoch von keinem Pauschal- oder Mindestsatz. Dann wollte mir der Schnösel allen Ernstes eine Rechnung von 178,50 € ausstellen, was ich natürlich energisch zurückwies. Da sagte er dann: "So, also ich schreibe Ihnen jetzt 59,50 €."
Aber nun zurück zur Sache: Ein graduierter Volljurist wird nicht rot, für keine 10 Minuten Hunderte zu verlangen, und der dumme Verbraucher soll hier komplett für lau arbeiten?! Muss man sich das wirklich alles bieten lassen? Wenn Rechtsanwälte mich mit unberechtigten Forderungen behelligen und mir im Rahmen dessen gemäß Gebührenordnung obendrein Hunderte zusätzlich in Rechnung stellen, sehe ich nicht ein, mich für lau dagegen zur Wehr zu setzten. Auch ich will eine Art Gebühr kassieren. Ja, ich weiß - ich habe nätürlich die Möglichkeit, mit dem Krempel zum RA zu gehen, der das für mich in die Hand nimmt und dann der Gegenseite seine Gebühr in Rechnung stellt. Das wäre eine gerechte Strafe. Aber ich will es auch nicht wirklich drauf ankommen lassen: Zum Schluss muss ich ungeachtet der Sachlage zumindest einen Teil der Kosten selber tragen. Das hätte glatt noch gefehlt. Daher zurück zur Titelfrage meines Beitrags: Wenn es hier einen Absolventen gibt, der mich gegen Gebühr vetreten darf, hat er diese in 5 Minuten verdient. Denn das kurze Schreiben verfasse ich ja selber - ihr braucht es nur als meine rechtliche Vertretung abzuschicken und der Gegenseite eine möglichst satte Gebühr in Rechnung zu stellen, die ihr natürlich vollständig für euch behalten dürft. Der von mir verfolgte Zweck des Ganzen ist folgender: Strafe muss sein! Diese Fritzen machen es sich nämlich verdammt einfach: Einfach freiweg Zahlungsaufforderungen samt Drohungen rausschicken und dem Opfer dabei ein Beschäftigungsprogramm auferlegen: So gehts nicht...
Es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe mir im Nov. 14 eine Uhr für 179,-€ gekauft und hierbei nicht bemerkt, dass der Verkäufer 1790,-€(!) ind das Zahlgerät eingab, und diesen 10-fachen Betrag im Rahmen der Kartenzahlung quittiert. Da mein Konto über den entsprechenden Betrag nicht gedeckt war, erhielt ich schließlich ein Mahnschreiben von CSS-Inkasso, wo ich den Fehler telefonisch richtigstellte. Die Sachbearbeiterin und ich waren so verblieben, dass ich den Sachverhalt noch zusätzlich kurz per E-Mail mitteile, was ich dann unverzüglich getan habe. Den gerechtfertigten Forderungsbetrag von 179,-€ hatte ich inzwischen ebenfalls zur Zahlung angewiesen. Damit sollte die Sache erledigt sein. Aber Pustekuchen! Die Sache ist wegen angeblich noch immer offenstehender Zahlung von ca. 2000,-€ an RA Haas&Kollegen weitergegeben worden. Da rief ich an, um die Angelegenheit erneut richtigzustellen, aber das genügt denen nicht! Ich soll das alles schriftlich machen und eine Kopie meines Kontoauszuges zum Nachweis der von mir geleisteten Zahlung beilegen! Also jetzt reichts mir. Ich will hier klipp und klar sagen, dass es mir an dieser Stelle ein gewaltiges Stück ums Prinzip geht. Damit meine ich: Wer erstattet meine Auslagen - auch wenn es nur ein paar Cent sind - und v.a. wer bezahlt mich für den Aufwand?! Zum Verständnis, worauf ich hinaus will: Rechtsanwälte bringen es z.B. fertig, höchste Gerichte - ich meine den BGH - mit der Inrechnungstellung von Kopierentgelt zu befassen. Das ist wirklich kein Witz - einfach googlen! Heraus kam, dass unsere hoffnungslos unterbezahlten und am Hungertuch nagenden RA für jede Kopie 0,50 €(!) in Rechnung stellen dürfen. Weiteres Beispiel: Ich habe mal eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und nach weniger als 10 Minuten(!) festgestellt, dass es sinnvoll ist, abzubrechen. Bei der Terminvereinbarung mit der Sekretärin war von einem Stundensatz von 120,-€ die Rede, jedoch von keinem Pauschal- oder Mindestsatz. Dann wollte mir der Schnösel allen Ernstes eine Rechnung von 178,50 € ausstellen, was ich natürlich energisch zurückwies. Da sagte er dann: "So, also ich schreibe Ihnen jetzt 59,50 €."
Aber nun zurück zur Sache: Ein graduierter Volljurist wird nicht rot, für keine 10 Minuten Hunderte zu verlangen, und der dumme Verbraucher soll hier komplett für lau arbeiten?! Muss man sich das wirklich alles bieten lassen? Wenn Rechtsanwälte mich mit unberechtigten Forderungen behelligen und mir im Rahmen dessen gemäß Gebührenordnung obendrein Hunderte zusätzlich in Rechnung stellen, sehe ich nicht ein, mich für lau dagegen zur Wehr zu setzten. Auch ich will eine Art Gebühr kassieren. Ja, ich weiß - ich habe nätürlich die Möglichkeit, mit dem Krempel zum RA zu gehen, der das für mich in die Hand nimmt und dann der Gegenseite seine Gebühr in Rechnung stellt. Das wäre eine gerechte Strafe. Aber ich will es auch nicht wirklich drauf ankommen lassen: Zum Schluss muss ich ungeachtet der Sachlage zumindest einen Teil der Kosten selber tragen. Das hätte glatt noch gefehlt. Daher zurück zur Titelfrage meines Beitrags: Wenn es hier einen Absolventen gibt, der mich gegen Gebühr vetreten darf, hat er diese in 5 Minuten verdient. Denn das kurze Schreiben verfasse ich ja selber - ihr braucht es nur als meine rechtliche Vertretung abzuschicken und der Gegenseite eine möglichst satte Gebühr in Rechnung zu stellen, die ihr natürlich vollständig für euch behalten dürft. Der von mir verfolgte Zweck des Ganzen ist folgender: Strafe muss sein! Diese Fritzen machen es sich nämlich verdammt einfach: Einfach freiweg Zahlungsaufforderungen samt Drohungen rausschicken und dem Opfer dabei ein Beschäftigungsprogramm auferlegen: So gehts nicht...