Hallo zusammen,
ich interessiere mich für ein Studium in Teilzeit des LL.B.
Nach dem Lesen der Prüfungsordnung für den Studiengang in der Fassung vom 27. März 2020, § 13 Absatz 2 verstehe ich, dass mindestens drei Abschlussprüfungen der folgenden Module bestanden werden müssen:
• 55100 Propädeutikum unter Einbeziehung
einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
• 31011 Externes Rechnungswesen
• 55101 Allgemeiner Teil des BGB
• 31021 Investition und Finanzierung
• 55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil
• 55104 Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts.
Heißt das, ich müsste die Wiwi-Module nicht bestehen, sollte ich min. drei der Rewi-Module bestehen? Ich finde diesbezüglich nichts Weiterführendes in der Prüfungsordnung.
Ausserdem würde ich gerne wissen, ob ich bei den Wahlmodulen auf Wiwi-Fächer verzichten kann.
Danke!
ich interessiere mich für ein Studium in Teilzeit des LL.B.
Nach dem Lesen der Prüfungsordnung für den Studiengang in der Fassung vom 27. März 2020, § 13 Absatz 2 verstehe ich, dass mindestens drei Abschlussprüfungen der folgenden Module bestanden werden müssen:
• 55100 Propädeutikum unter Einbeziehung
einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
• 31011 Externes Rechnungswesen
• 55101 Allgemeiner Teil des BGB
• 31021 Investition und Finanzierung
• 55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil
• 55104 Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts.
Heißt das, ich müsste die Wiwi-Module nicht bestehen, sollte ich min. drei der Rewi-Module bestehen? Ich finde diesbezüglich nichts Weiterführendes in der Prüfungsordnung.
Ausserdem würde ich gerne wissen, ob ich bei den Wahlmodulen auf Wiwi-Fächer verzichten kann.
Danke!