Bei den Prüfungsinformationen zu den Klausuren, die im März auf mich zukommen (bin Ersti) steht immer dieser Zusatz "wenn Sie nicht beurlaubt sind". Was soll das heißen? Ich arbeite nebenher Vollzeit, bin aber trotzdem Vollzeitstudent und benötige deshalb NATÜRLICH Urlaub, um die Klausur bestreiten zu können. Handelt es sich hierbei um eine Beurlaubung von der Uni, die man irgendwie beantragen kann, oder muss ich an dem entsprechenden Tag krank machen, um die Klausur mitschreiben zu können? ;)MfG