Sonstiges Wer hat im WS 2015/16 BGB II/1 belegt?

...... ich habe es auch (wieder) belegt, da ich meine erste Hausarbeit SS 2015 gerade (freiwillig und frustriert) abgebrochen habe. Ich bin auf die Lösungsskizze gespannt, denn eine ausformulierte Lösung im Gutachtenstil mit wissenschaftlichem Anspruch (Auslegungen und Streitstände) kann es m.E. bei mehr als 5 Schwerpunkten auf 15-20 Seiten wohl nicht geben, oder?- Das kann schnell auf Klausurniveau abrutschen.

Und "aneinandergereihte Kurzklausuren" aus BGB AT (Auslegung essentialia negotii, Auslegung, inventatio ad offerendum, Botenschaft und Stellvertretungsprüfung nach HGB) , Schuldrecht (Kaufvertrag, Schadensersatz, Rücktritt und "Nutzungsentschädigung" bei Verbrauchsgüterkauf) und nicht studienplankonformem Deliktrecht (ungerechtfertigte Bereicherung und Gefährdungshaftung, falls letztere überhaupt Deliktrecht sein kann, was wiederum ebenfalls auszulegen wäre) mit den heiss diskutierten "plumpen" Fussnoten, die dann wohl nur Stichwortverweise und keine Thematisierung und Problematisierung beinhalten können, kann m.E. das Niveau einer universitären Hausarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch nicht erfüllen.

Vielleicht klingt das alles etwas überheblich, aber jeder wird ja demnächst selber sehen, was es in einer HA bedeutet, sich immer und immer wieder bezüglich des Umfangs reduzieren zu müssen ohne das Niveau runterzuschrauben und ob das dann noch sinnvoll im Rahmen einer HA mit wissenschaftlichem Anspruch auf 15 Seiten überhaupt inhaltlich und formal zu bewerkstellligen ist.

Ich habe schon mehr "spezifischen Tiefgang bezüglich des Moduls 55103/1. Teil" von der Fernuni erwartet; vielleicht ist das im SS 2015 ausnahmsweise ein Lehrstuhlausrutscher gewesen. Hoffen wir es!

Also, dann lasse ich mich (nochmals hoffentlich jetzt positiv) im WS 2015/16 überraschen und wünsche uns allen frohes Gelingen und eine gute Zusammenarbeit.
 
Ich bin auch rein vorsorglich als Wiederholer mit dabei für den Fall, dass ich die HA nicht schaffen werde - was m. E. aber mehr als zu erwarten ist...
 
ich bin auch dabei. Allerdings macht es mir etwas Angst, dass ihr alle wiederholt. Ist das denn wirklich so übel?
 
Bei mir ist es nur rein vorsorglich, da ich leider nur etwa die halbe Bearbeitungszeit hatte - also mach Dich net jeck, et het noch immer jot jejange :-)
 
... wollte dieses Semester auch Verfassungsrecht schreiben, aber ich darf (freiwillig: nicht abgegeben) BGB II nochmals schreiben. Dann werde ich voraussichtlich die Verfassungsrecht HA am Ende meines Studiums schreiben.

Dadurch habe ich zwei Packages zu verkaufen, die ich mir für den Stoff und die HA Verfassungsrecht "organisiert und gesammelt" habe. Bei Verfassungsrecht kann man grundsätzlich mit älteren Werken und Kommentaren zum Stoffverständnis und Lernen arbeiten, da nicht Vieles im Zeitverlauf voneinander abweicht. Also wer es brauchen kann: günstiger geht es kaum!

Paket 1 Komplettpreis inkl. Porto BRD: 20
1. Grundgesetz NOMOS Kommentar, Hönig (Hrsg), 8. Auflage (15 € )
2. Rolf Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 8 Auflage (5 €)
3. Pieroth/Schlink, Grundrechte Staatsrecht II, 26. Auflage (10 €)
4. Degenhardt, Staatsrecht I, 26 Auflage (10 €)

Paket 2 Komplettpreis incl. Porto BRD: 35
1. Grundgesetz Kommentar, Sodan (Hrsg.), 2 Auflage (25 €)
2. Maurer, Staatsrecht I, 6 Auflage (13 €)
3. Hufen, Staatsrecht II, 3. Auflage (13 €)
4. Epping, Grundrechte, 4. Auflage (10 €)
5. Bumke/Vosskuhle, Casebook Verfassungsrecht, 5 Auflage (10 €)

Bitte meine PN benutzen!- Danke.

P.S.: Bücher sehr gut erhalten keine Markierungen und Unterstreichungen, keine Eselsohren, saubere Einbände!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich reihe mich auch ein in die Liste der Wiederholer ;)
Leider habe ich das Modul die letzten beiden Semester eher stiefmütterlich behandelt und irgendwie fehlt mir (persönlich) die Struktur und Motivation rechtzeitig mit dem Durcharbeiten der KEs anzufangen, so dass ich kurz vor Beginn der Hausarbeit ins Schleudern kam. Mal schaun, ob ich das dieses Semester hinkriege. Auf jeden Fall wünsche ich uns viel Erfolg :)
 
Habt Ihr schon Euer Material erhalten? Heute ist Veranstaltungsbeginn lt. LVU und hier ist noch nichts angekommen.
 
Da ich im letzten Semester die HA nicht fertigstellen konnte, werde ich sie in diesem Semester schreiben. Es ist aergerlich, dass man sich, sobald die HA bekanntgegeben worden ist, nicht mehr abmelden kann und ein Nichtabgeben als Nichtbestanden gilt.
Ich lebe permanent im Ausland und komme zum Klausurenschreiben und zum Recherchieren in der Bibliotheque fuer die HA nach Deutschland. Im SoSe 2015 hatte ich dieses geplant, musste dann allerdings das Vorhaben abbrechen, da es mir nicht immer moeglich ist, in die Zukunft zu planen.
Zu allem Uebel wurde ich dann noch aus der HA-Gruppe entfernt. Der Versuch eine eigene Gruppe zu eroeffnen ist an fehlendem Interesse gescheitert.
 
Ich bin leider auch wieder dabei da ich abbrechen musste zeitlich letztes semester. Auf ein neues! Viel erfolg allen :)
 
Ich hab es leider völlig verpeilt, mich rechtzeitig anzumelden :hammer:...
Von daher bin ich dieses Mal nur stiller Betrachter. Wünsche euch viel Glück!
 
Hallo ihr Lieben, ich habe eben mal in den Privathread schauen wollen.....ist der denn noch nicht frei geschaltet? - ich komme dort nicht hinein. :) - würde aber gerne mitmachen für BEIDE Fächer BGB 2 und Staatsrecht auch. :) - vlt. kann man diesen mal öffnen lieber Admin/Admin :) DANKE
 
Hallo Zusammen,
ich bin ganz neu in diesem Forum und würde gerne wissen, ob es eine Gruppe gibt (die ich leider nicht finde), in der die Hausarbeit diskutiert wird. Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch... :-(

Danke
Hedi
 
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