Hey cool - danke! Super Fundstück -
...und schon ärgere ich mich, dass ich meinen Absatz zur DSL durchgestrichen hab... Der BGH hat's auch angesprochen...naja nun ist's zu spät! Schade, dass die Ansprüche gegen den Tierarzt in der Begr. leider nicht so ausgebreitet wurden... Aber ja - im großen und ganzen unterscheidet sich die Entsch. des BGH hauptsächlich durch die Lesbarkeit, die bei mir jetzt nicht mehr so ganz gegeben ist (und natürlich den Gutachtenstil)... Meine Entlastungsargumentation bzgl. Entwicklungsfehler und Ausreißer ist ein bisschen anders und ich hab zum Thema Rechtswidrigkeit natürlich noch eine 1/4 Seite dem Erfolgsunrecht vs. Handlungsunrecht gewidmet - aber ja, ich erkenne deutliche Ähnlichkeit.
Mein Aufbau
E gegen A
SE aus §§ 634, 280 I (-)
weil 276 (-), 278 (-), 443 analog (-) also (-)
823 I (-)
E gegen B
vertr. (-)
SE über KV zwischen A und B mit Vertrag m. Schutzwirkung für Dritte (-) keine Gläubigernähe
§ 1 I 1 ProdHaftG (-) Sachschaden an Sache nicht für priv. Gebrauch
823 I (+)
SE § 249 II
Anspruch aus § 823 I
Yes... Doch fand ich sehr dankbar und fair - müsste gereicht haben zum Bestehen.