Sehe ich das richtig, dass im Sommersemester 2019 KEINE EINSENDEARBEIT bestanden werden muss? Außerdem habe ich gehört, dass das Klausurthema im Verfahrensrecht rotiert, wenn im WS 2018/19 offensichtlich ZPO drankam, und die Selbstkontrolle-eAs verwaltungsrechtlicher Natur sind, ist dann damit zu rechnen, dass die Klausur in diesem Modul Verwaltungsprozessrecht als Schwerpunkt haben wird?