Sonstiges Wer ist im SS 2020 dabei?

Ich glaube, dass man wegen der benötigten, aber ungenutzten, Software, tatsächlich die Nr. 6 ablehnen musste. Da habe ich das übersehen!

Aber bei der Nr. 1 würde ich sagen, dass man das schon durchbekommt.
Wenn man davon ausgeht, dass die AN wissen, dass man bei den Kommentaren auf sie kommen kann, und davon bin ich wegen dem "F" ausgegangen, der ja anscheinend davon weiß, so kann man dies als Maßnahme, die geeignet ist, das Verhalten der Arbeitnehmer zu beeinflussen, ansehen... (Meine Meinung)

Im Ergebnis wäre der Antrag wohl trotzdem begründet.
 
Ich sehe gerade, dass der Fall an ein BAG-Urteil angelehnt ist (BAG, Beschl. v. 13.12.2016 – 1 ABR 7/15 (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.1.2015 – 9 TaBV 51/14)):

"Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 I Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats."

Wesentlicher Unterschied ist die Tatsache, dass es bei uns nicht die Funktion "Besucher-Beiträge" gab und das Ergebnis dementsprechend nicht passt.


Bzgl. 87 I Nr. 1 (Richardi BetrVG/Richardi BetrVG § 87 Rn. 183):

"Nicht unter den Mitbestimmungstatbestand [87 I Nr. 1] fallen Kontrollregelungen über die Erbringung der Arbeitsleistung (ebenso LK/Kaiser § 87 Rn. 52). Ein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch nach Nr. 6, soweit eine Überwachung durch technische Einrichtungen erfolgt (→ Rn. 487 ff.)."
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm... Wie gesagt, ich denke, wenn man gut argumentiert, sind beide Ergebnisse hier gut vertretbar!

Ich bin mal auf die Musterlösung (sofern sie bereitgestellt wird) gespannt. Wenn man Nr. 1 durchgehen lässt und ein Mitbestimmungsrecht bei einer Facebook-Seite (die einzig und allein für Marketingzwecke bestimmt ist und Kunden lediglich die Kommentarfunktion für Beschwerden o.ä. "missbrauchen") annimmt, müsste nach dieser Auffassung auch jeder Briefkasten im Konzern mitbestimmungspflichtig sein, da darüber auch Beschwerden über Mitarbeiter kommen könnten.

Wie hast du da argumentiert?
 
Auch hier habe ich aus dem Skript die Definition genommen. Da stand auch "unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Verhalten der AN zu beeinflussen und zu koordinieren." Wenn man dann als AN die theoretische Möglichkeit des AG sieht, was bei F annehmbar ist, ist die FB Seite tatsächlich geeignet das Verhalten der AN zu beeinflussen...
So in etwa war meine Argumentation.
 
Ich nehme das Like dann als "annehmbar" an ;)

Eine Frage zu Nummer 1. Hast du die Zuständigkeit auch wegen der Betroffenheit des kompletten Unternehmens, also sämtliche Tochterfirmen, bejaht? Das war da mein Argument dafür, dass die einzelnen Betriebsräte deswegen diesen SV nicht bearbeiten können, sondern der Konzernbetriebsrat dafür zuständig sei.
 
Eine Frage zu Nummer 1. Hast du die Zuständigkeit auch wegen der Betroffenheit des kompletten Unternehmens, also sämtliche Tochterfirmen, bejaht? Das war da mein Argument dafür, dass die einzelnen Betriebsräte deswegen diesen SV nicht bearbeiten können, sondern der Konzernbetriebsrat dafür zuständig sei.

Ja, genau so habe ich das auch. :-)
 
Auf meine Anfrage an den lehrstuhl, wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist:

"die Korrektur wird in dieser Woche abgeschlossen. Alles Weitere hängt dann von der Freigabe durch das Prüfungsamt ab. Ich gehe davon aus, dass es dann nicht mehr lange dauern wird."
 
Ziemlich lächerlich die lange Korrekturzeit (wenn man davon ausgeht, dass wie in den vergangenen Semestern um die 20 Klausuren geschrieben wurden).
 
Und es noch nicht einmal die Postzeiten beim Verschicken der Klausuren an die Korrektor*innen/zurück an die FU zu berücksichtigen gibt. Und auch keine Schwierigkeiten beim Entziffern. Und sich im homeoffice bestens korrigieren lassen sollte.
Aber die gute alte FU ist doch immer für einen Schwerz aufgelegt ...
 
Und es noch nicht einmal die Postzeiten beim Verschicken der Klausuren an die Korrektor*innen/zurück an die FU zu berücksichtigen gibt. Und auch keine Schwierigkeiten beim Entziffern. Und sich im homeoffice bestens korrigieren lassen sollte.
Wahrscheinlich dauern die Plagiatskontrollen so lange...

Bei mir hört das Verständnis langsam auf. Die Warterei auf die Klausurergebnisse nervt einfach nur noch!!!!
 
Liebe Studierende,
wir legen insbesondere Wert auf eine gewissenhafte und gründliche Korrektur. Diese nimmt gerade bei juristischen Klausuren einige Zeit in Anspruch, da die Bewertung nicht nach dem Maßstab "richtig oder falsch" abläuft, sondern wir individuelle Gedankengänge auch individuell bewerten müssen und möchten. Dies ist auch in Ihrem Interesse. Grundsätzlich können wir keine Angaben zu der Korrekturzeit machen, da diese von vielen Faktoren abhängig ist. Ganz ausnahmsweise habe ich Ihrem Kommilitonen aber zutreffend mitgeteilt, dass die Erstkorrektur dieses Moduls 55204 heute abgeschlossen wird. Diese Korrekturzeit ist üblich und angesichts der weit überdurchschnittlichen Anzahl an Klausurteilnehmern (das gilt für alle Module) auch erforderlich. Für Anliegen und Rückfragen betreffend des Moduls stehe ich Ihnen natürlich auch gerne unter meiner FernUni Mailadresse zur Verfügung.

Mit vielen Grüßen aus Hagen
Hendrik Schulte
 
Ich bin mal gespannt, wie lange wir noch warten dürfen / müssen. Mittlerweile habe ich leider absolut kein Verständnis mehr.
Wenn ich mir die Notenspiegel so anschaue, frag ich mich auch, wie es hier wohl ausfallen wird....
 
NOTENSPIEGEL​
Notenbereich​
Anzahl​
Sehr gut (1 - 1,5)​
1​
Gut (1,6 - 2,5)​
6​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
18​
Ausreichend (3,6 - 4)​
7​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
7​
Teilnehmer
39​
Durchschnittsnote
3,3​
 
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