Bevor ich es wieder vergesse und es der Nachwelt verloren geht:
Klausur WiSe 22/23
Zwei Teile, zwei Fälle - einmal Schwerpunkt Strafverfahrensrecht, einmal Jugendstrafrecht
Fall 1:
Täter 1 und 2 treffen auf einer abgelegenen Gasse auf das Opfer. Unvermittelter Schlag in den Bauch, dann Forderung Uhr und Portemonnaie herauszugeben. Opfer weigert sich, dann mehrere Schläge und Opfer gibt schließlich Uhr und Portemonnaie heraus.
Dann noch ein paar Informationen zum Hintergrund der beiden Täter (wohnen bei Eltern, aber schlechtes Verhältnis; gutes Verhältnis zur Oma in Polen; nur sporadische soziale Kontakte; erwerbslos; beide bereits vorbestraft, einer davon noch mit laufender Bewährung; beide bereits früher nach Polen untergetaucht)
-> materielle Voraussetzung eines Haftbefehls gegen T 1 und 2 gegeben?
Fall 2:
Täter 1 und 2 (beide Jugendliche) werden vom Opfer angepöbelt und beleidigt. Reden auf Opfer ein, das zu lassen, aber Opfer reagiert nicht und macht weiter. T1 schlägt Opfer mit der Faust auf die Nase (Nase blutet). Opfer rennt in Panik weg. T 1 und T 2 hinterher, T 1 schlägt mit Stuhl auf Opfer - Stuhl zerbricht, T 2 ergreift Nudelholz und schlägt Opfer.
-> Strafbarkeit von T 1?
-> zuständiges Gericht?
-> Wer ist in der Hauptverhandlung anwesend?
-> Welchen Zweck verfolgt das Jugendstrafrecht + Norm?
Ich fand das vom Anspruch echt machbar. Aber der Umfang war brutal. Ich habe mehr geschrieben als in meiner Strafrechtsexamensklausur (und das in weniger Zeit)... Bin schon gespannt auf die Bewertung.
Jedenfalls war mal wieder das materielle Recht der Schwerpunkt, Strafverfahrensrecht und Jugendstrafrecht sind eher schmückendes Beiwerk.