Abschlussarbeit Wie schreibe ich eine WiWi-Seminar- oder Abschlussarbeit?

Ich sitze gerade an meinem Schlussteil, der unterteilt ist in 5.1 Kritische Würdigung und Handlungsempfehlungen und 5.2 Zusammenfassung (Vorgabe vom Lehrstuhl). Ist es richtig, dass man im Schlussteil keinerlei Quellenangaben einfügen muss, weil man nur bereits geschriebenes aus der eigenen Arbeit wiedergibt (was ja dann an anderer Stelle bereits mit einer Quellenangabe belegt wurde) oder eigene Erkenntnisse einfließen lässt?

In der SA hat mein Partner den Schlussteil geschrieben, weshalb ich mich ehrlich gesagt nicht damit beschäftigt habe. In meinen Büchern zum wissenschaftlichen Arbeiten konnte ich dazu nichts finden. Vom Hörensagen und dem Blick in andere Dissertationen habe ich, dass man keine Quellenangaben angeben muss. Aber ich bin mir eben nicht ganz sicher, ob das stimmt.
 
Ich habe gerade einen Blick in meine Arbeiten geworfen und siehe da, ich hatte auch im letzten Kapitel noch Quellen angegeben. Das habe ich immer dann gemacht, wenn ich Erkenntnisse gefolgert habe, die ich auch in der Literatur gefunden habe. Ich bin eh immer nach dem Schema gefahren: "lieber eine Quelle zu viel als eine zu wenig".
Dass in einer Dissertation kaum bis keine Quellen im Schlussteil auftauchen, liegt m.E. daran, dass diese Arbeit ja überwiegend Neues für die Wissenschaft bringen soll. Wenn es dazu schon Quellen gäbe, wäre das irgendwie komsch.
 
In meiner BA seht es so aus wie in Kiomis
 
Nein, tut mir leid, da muß ich widersprechen:
Keine Quellen in den Schluß, da ist es zu spät dafür.
 
Nein, tut mir leid, da muß ich widersprechen:
Keine Quellen in den Schluß, da ist es zu spät dafür.
Wie meinst du das denn genau: "zu spät dafür"? Es geht ja in diesem Fall nicht um neue Quellen. In der Zusammenfassung fasse ich zusammen, was ich bereits geschrieben habe. Aber das entstammt ja ursprünglich nicht meinem eigenen Geiste. Daher zitiere ich erneut die Quellen, die ich auch im Hauptteil schon genannt habe. So hätte ich es jetzt zumindest gemacht.

Und bei den Handlungsempfehlungen für die Praxis hätte ich mich auch nochmal auf jemanden bezogen, dessen Aussage man nämlich gut auf unser Unternehmen übertragen werden kann (für weitere Anpassungen, die ich im Rahmen meiner Arbeit nicht berücksichtigen konnte). Das kann ich ja dann auch nicht einfach ohne Quellenangabe machen. :confused:
 
Mein letztes Kapitel bestand aus einer thesenförmigen Zusammenfassung und einem Ausblick. In der Zusammenfassung habe ich keine Quellen angegeben, im Ausblick schon. Beides wurde in der Beurteilung nicht kritisiert, war also wohl so in Ordnung.
 
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass ich Quellen in großen Mengen angegeben habe. Bei der Zusammenfassung habe ich die in den Kapiteln genannten Quellen nicht wiederholt. In der Würdigung habe ich meine Erkenntnisse entsprechend gewertet und diese Wertungen, wenn in der Literatur vorhanden mit der entsprechenden Quelle belegt. Es waren also nicht mehr allzu viele Quellen. Bei mir wurde das wie bei Karsten86 auch nicht kritisiert, daher gehe ich auch davon aus, dass es ok war und ist.
 
Mein Vorschlag: schau Dir andere Masterarbeiten an (die mit 1,0 bewertet wurden) und schau, ob dort Quellen in der Zusammenfassung sind:

"Es ist immer gut, ein Beispiel zu haben. Die Fernuni veröffentlicht keine Abschlussarbeiten (weil sie oft das gleiche Thema mehrfach vergeben, das geht auch nicht anders bei der hohen Anzahl an Studenten), aber der Springer-Verlag veröffentlicht in der Reihe "BestMasters" Masterarbeiten, die die Note 1,0 erhalten haben.
Falls man im VPN der Fernuni eingeloggt ist, funktioniert der folgende Link und man hat kostenlosen Zugang zum Volltext dieser Masterarbeiten bei Springer-Verlag, z.B. zur Masterarbeit "Immobilienverwaltende Kapitalgesellschaften" aus dem Jahr 2015.
Für Details, wie man in das VPN der Fernuni kommt, siehe Wie finde ich einen Zeitschriftenartikel online?"
 
Danke für eure Antworten! Ich werde es jetzt erstmal so machen wie oben geschrieben und die Quellen angeben. Ich fühle mich nicht wohl dabei, etwas ohne Quellenangabe zu schreiben, was nicht von mir ist. Um sicher zu gehen frage ich aber auch nochmal beim Betreuer nach. Dann kann ich die Quellen ja immer noch rausnehmen, falls nötig.
 
Statement zur Frage "Quellen im Schlussteil oder nicht".

Ich habe dazu ein längeres Gespräch mit meiner Betreuerin gehabt.
Diese sagte, dass es bei den Sozialwissenschaften üblich sei, in der Einleitung und im Schlussteil auf Quellen zu verzichten, bei den WiWis sei es aber üblich, auch hier auf Quellen zu verweisen. Da insgesamt aber keine Einheitlichkeit auch innerhalb der WiWis herrscht, könnte sie sich mit beiden Varianten anfreunden, bevorzuge aber sehr die Version mit Quellen.

Auch hier also im Zweifel mit der Betreuung abklären, da allgemeingültige Aussagen wohl nicht existieren.
 
Ich habe gerade beim Betreuer nachgefragt. Er sagt, dass in die Zusammenfassung keine Quellenangabe gehört. Auch wenn man 1-2 einleitende Sätze hat, gibt man die Quellen dazu nicht nochmal an. Er hat es mit dem Abstract verglichen, in dem auch nicht zitiert wird.
In der kritischen Würdigung allerdings können Quellen aufgeführt werden. Beispielsweise wenn man feststellt, dass man einen Teil nicht beleuchtet hat in seiner Arbeit, dazu woanders aber einen Ansatz findet. Dann kann man darauf entsprechend verweisen und natürlich auch die Quelle angeben.
 
Ich habe gerade beim Betreuer nachgefragt. Er sagt, dass in die Zusammenfassung keine Quellenangabe gehört. Auch wenn man 1-2 einleitende Sätze hat, gibt man die Quellen dazu nicht nochmal an. Er hat es mit dem Abstract verglichen, in dem auch nicht zitiert wird.
In der kritischen Würdigung allerdings können Quellen aufgeführt werden. Beispielsweise wenn man feststellt, dass man einen Teil nicht beleuchtet hat in seiner Arbeit, dazu woanders aber einen Ansatz findet. Dann kann man darauf entsprechend verweisen und natürlich auch die Quelle angeben.

Und wir sehen erneut:
Jeder Betreuer sieht es anders :-D
 
Puh, ich bin gerade ganz schön am Schwimmen. Ich schreibe Seminararbeit ein einem VWL-Lehrstuhl, d. h. ich versuche es. Meine Erfahrung im Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten liegt bei Null und ich schwanke zwischen "Huch, ist das alles wirklich so einfach?" und "OMG! Du hast bestimmt einen entscheidenden Punkt übersehen und fällst durch!"

Wieviele Quellen werden so erwartet? Ich habe aktuell eigentlich nur zwei erwähnt: Die Primärliteratur und den Artikel, den ich in der zweiten Hälfte des Hauptteils erläutern möchte. Gelesen habe ich natürlich mehr, aber ins Literaturverzeichnis kommen ja nur Dinge, die man in der Arbeit auch direkt oder indirekt zitiert, richtig?

Was bedeutet "das Thema der Einstiegsliteratur in einen größeren inhaltlichen Kontext zu stellen"? Was genau wird da von mir erwartet? Ich hätte z. B. einen Artikel eines anderen Autors gefunden, der zum selben Thema schreibt. Soll ich den erwähnen? Ist das er größere inhaltliche Kontext? Oder wie?

Vielen Dank schon mal für konstruktive Ideen und Anregungen. Alternativ nehme ich auch Schokolade und Baldrian ;)
 
Ich habe dich mal in ein bestehendes Thema verschoben, wenn du die Suchfunktion benutzt zum Thema Seminararbeit findest du schon zahlreiche bestehende Themen, die dir bestimmt weiterhelfen können.

https://www.fernuni-hilfe.de/fernun...ertigung-der-seminararbeit.12424/#post-123805
https://www.fernuni-hilfe.de/fernun...ertigung-der-seminararbeit.12424/#post-121538

Je nachdem, wo du gezielt schreibst, sei auch hierauf verwiesen: https://www.fernuni-hilfe.de/forum/seminare-abschlussarbeit-wiwi-erfahrungsberichte.1321/
 
Hallo Schlumpfine,

zwei Quellen in der Seminararbeit sind definitiv zu wenig! Mein Lehrstuhl hat damals folgenden Richtwert angegeben: Auf eine Seite Text min. eine Quelle, als z.B. 15 Seiten, 15 Quellen. Das ist aber von Lehrstuhl zu Lehrstuhl verschieden, also am besten den Betreuer fragen!

Mit inhaltlicher Kontext ist wohl eine Einordnung deines Themas in die wissenschaftliche Diskussion gemeint. Meist gilt es die Frage zu beantworten, wo das Thema in der Forschnung verortet ist, welche Gegenpositionen es gibt, wie rege auf dem Gebiet geforscht wird etc..

Gruß
Josef
 
Hey,
ich schreibe meine Masterarbeit auch bei Prof. Meyering. Ich bin mir mit dem Zitieren nicht so sicher. Wenn ich jetzt etwas beschreibe, was im Gesetz geregelt ist und der Inhalt des entsprechenden Paragraphen sinngemäß und erkäuternd in zig Pubilkationen wiedergegeben wird, was gebe ich dann als Quelle an? Nur das Gesetz oder alle Autoren der Publikationen in denen der paragraph sinngemäß wiedergegeben und/oder erläutert wird?
Vielleicht hat von euch ja Jemand ne Ahnung was man in dem Fall tun sollte. Würde mich freuen.

Vielen Dank :)
 
Hier ein paar wahllose Beispiele aus meiner DA bei Meyering (jeweils aus dem Kontext gerissen). Das war wohl okay so, denn zum Zitieren von §§ wurde in der Beurteilung nichts Negatives geschrieben. Ich habe viel in diversen HGB-Kommentaren nachgelesen und dann aus diesen zitiert.
Vielleicht helfen Dir die Beispiele ja weiter.

Die Bilanz ist gemäß § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss und die Buchführung sind Teil des externen Rechnungswesens, welches wiederum Teil der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist.[1]
§ 238 HGB verpflichtet jeden Kaufmann dazu, Bücher zu führen und wird als „Generalnorm der Buchführung“[URL='https://www.fernuni-hilfe.de/#_ftn1'][2] bezeichnet.


[1] Vgl. Baetge et al. 2014, S. 1.
[2] Baetge et al. 2014, S. 100.
[/URL]

Weiterhin dient § 238 HGB dem Zweck der Dokumentation der Handelsgeschäfte des Kaufmanns.[1] Einzelne Autoren leiten daraus einen eigenständigen Dokumentationszweck der Rechnungslegung ab.[2]

Die Vorschriften der §§ 239-241 HGB konkretisieren die Buchführungsvorschriften und die davon betroffenen Kaufleute.[3] Direkt lässt sich der Informationszweck aus diesen Normen nicht ableiten.[4]


[1] Vgl. Baetge et al. 2007, S. 97; Baetge et al. 2014, S. 100-101; Ballwieser 2008, § 238, Rn. 1; Hüffner 2002a, § 238, Rn. 3; Moxter 1986, S. 8.

[2] Vgl. Baetge et al. 2007, S. 96-97; Baetge und Kirsch 1995, Rn. 265; a. M. Moxter 1986, S. 8, der Dokumentationszweck ist hier Teilaufgabe des Informationszwecks.

[3] Vgl. Ballwieser 2008, §§ 239-240, jeweils Rn. 1; Hüffner 2002a, § 239, Rn. 1.

[4] Vgl. Baetge et al. 1995, Rn. 21.
 
Danke für die Hilfe :)
So ganz sicher bin ich mir aber irgendwie noch nicht.
Bei meinem Thema find ich einfach unglaublich viele Publikationen bei denen eigentlich nur die Paragraphen erläutert werden. Ich mach mal ein Beispiel:

"
Voraussetzung für die Gewährung des Verschonungsabschlags ( § 13a Abs. 1 ErbStG ) ist – neben der
Beachtung der Behaltensregelungen (Abschn. 13a.12 bis 13a.17 AEErbSt 2017) – nach § 13a Abs. 3
Satz 1 ErbStG , dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Betriebs, bei
Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft des Betriebs der
jeweiligen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) insgesamt 400 %
der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme). Nach § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG ist
unter der Ausgangslohnsumme die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Wirtschaftsjahre zu
verstehen, die vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung ( § 9 ErbStG ) enden."

Eigentlich steht das alles im Gesetz. Nur anders formuliert und eben auf verschiedene Paragraphen und auf ne Richtlinie verteilt.
Gebe ich nun den Autor von dem Text auch an oder nur das Gesetz? Weil irgendwie enthalten die Publikationen alle kaum "Eigenleistung". Ist alles eben zusammengeschrieben aus dem Gesetz und einfacherer erklärt.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
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