Klausuraufgaben Wintersemester 25/26

Hochschulabschluss
Master of Science
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Die Themeneinschränkung in den Prüfungsaufgaben lautete Aufrechnung in der Insolvenz und Insolvenanfechtung.

Aufgabe 1: (30 Punkte)
Über das Vermögen von Spediteur S wird das Insolvenzverfahren eröffnet und I zum Insolvenzverwalter bestellt. S hat aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch fällige Forderungen von 5.000 € gegen den Auftraggeber A aus einem Liefervertrag. I fordert die Bezahlung der offenen Forderungen von A.
A ist selbst knapp bei Kasse. Er kommt auf die Idee, sich gegen ein geringes Entgelt eine Forderung eines Insolvenzgläubigers des S gegen ein geringes Entgelt zu kaufen und sich diese abtreten zu lassen, um sodann gegen die Forderung des I aufzurechnen. In Ausführung dieses Plans wendet sich I an den Gläubiger G, dem aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällige Forderungen in Höhe von 6.000 € aus einem Kaufvertrag gegen den S zustehen. A lässt sich die Forderung des G gegen S in Höhe von 5.000 € abtreten und erklärt nach der erfolgten Abtretung die Aufrechnung gegenüber I.
Bitte prüfen Sie gutachterlich, ob I gegen A ein Anspruch auf Zahlung der 5.000 € zusteht.

Aufgabe 2: (70 Punkte)
S betreibt ein Bauunternehmen, mit dem es in letzter Zeit immer schlechter läuft. S ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Neben anderen Gläubigern betreibt auch das Finanzamt (FA) wegen fälliger Steuerforderungen von 10.000 € die Zwangsvollstreckung gegen S. Von seinem Steuerberater wird S darauf aufmerksam gemacht, dass er damit rechnen müsse, dass das FA einen Insolvenzantrag stellt, wenn dieses die Forderungen auch im Vollstreckungswege nicht beitreiben könne.
Das Geschäftskonto des S wurde bereits von anderen Gläubigern gepfändet, so dass die Kontopfändung durch das FA fruchtlos verläuft. S überlegt daher, wie er das Finanzamt befriedigen kann, um einen möglichen Insolvenzantrag zu vermeiden. S hat gerade ein Bauvorhaben bei seinem Kunden D fertiggestellt. Hieraus steht ihm noch eine vertragliche Restzahlung von 10.000 € zu. S weist seinen Kunden D an, den Betrag nicht an ihn, sondern direkt an das Finanzamt unter Hinweis auf die Steuerschuld des S zu zahlen. D leistet die Zahlung wie von S angewiesen am 06.11.2025 an das Finanzamt. Das Finanzamt verbucht den Zahlungseingang des D auf die Forderung gegen S.
Die Krankenkasse K, der ebenfalls schon seit mehreren Monaten Forderungen gegen S zustehen und die keine Zahlungen von S erhalten hat, stellt am 30.11.2025 einen Insolvenzantrag über das Vermögen des S, der am selben Tag bei Gericht eingeht. Das Insolvenzverfahren wird am 18.12.2025 eröffnet und I zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Als I bei Prüfung der Geschäftsunterlagen von dem Vorgang der auftragsgemäßen Zahlung des D an das FA Kenntnis erhält, erklärt sie gegenüber dem FA die Insolvenzanfechtung und verlangt die Rückzahlung der 10.000 €. Das Finanzamt weist den Anspruch der I zurück und verweist darauf, dass über das Vermögen des S das Insolvenzverfahrens eröffnet worden sei und nicht über das Vermögen des D, der die Zahlung geleistet habe. Schon aus diesem Grund stehe der I der geltend gemachte Anspruch nicht zu.
Bitte prüfen Sie gutachterlich, ob I gegen
 
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