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Du gehst ins online Übungssystem-> filterst nach rewi (rot) -> Einesendearbeit und da wählst du das Modul aus -> Den in der Leiste links auf Kursmappe -> Aufgabenheft 1Hallo alle zusammen,
Ich starte jetzt erst, wie habt ihr euch die Aufgaben geholt ?
Danke für die schnelle Rückantwort,!Du gehst ins online Übungssystem-> filterst nach rewi (rot) -> Einesendearbeit und da wählst du das Modul aus -> Den in der Leiste links auf Kursmappe -> Aufgabenheft 1
Ich bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mitIch habe Aufgabe 1 gemacht. Ich bin mir echt nicht sicher, deswegen schaut euch mal mein Schema an und wir können darüber diskutieren.
Obersatz, Vss.
A. Anspruchsteller = Eigentümer der Sache
I. Sacheigenschaft
II. Ursprünglicher Eigentümer
III. Eigentumsverlust des M
1. Eigentumsverlust an V
§ 946 (-)
2. Eigentumsverlust an F
a) Einigung
b) Übergabe
Übergabesurrogat gem 930
aa) Sicherungsabrede
bb) Potentieller Herausgabeanspruch
cc) Fremdbesitzwille
dd) ZE
c) Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
d) Berechtigung
e) ZE
IV. ZE
B. Anspruchsgegner = Besitzer
C. Kein Recht zum Besitz
I. Entstehung des Vermieterpfandrechts
1. Mietvertrag
2. Ford. des Vermieters
3. Einbringen durch den Mieter
4. Pfändbare Sache des Mieters
Hier (-), da die Heizpilze im Eigentum des F stehen
5. ZE
II. ZE
D. Ergebnis
Herausgabe (+)
Die Schemata habe ich alle aus dem Internet. juris, jura online ...
Ich bin absolut kein Experte und freue mich auf den Austausch. Seid bitte kritisch.
Also den Punkt b) Miteigentum F und M habe ich nichtIch bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mit
I. Anspruch aus Sicherungsabrede?
II. Anspruch aus 985
1. Eigentümerstellung des F
a) ursprüngliche Eigentümer
b) Miteigentum F und M
c) Sicherungsübereignung M an F
d) Eigentumverlust an V ( hier bin ich mir nicht sicher aber müssen wir nicht zuerst prüfen ob die Heizpilze in das Inventar der Mietsache eingebracht worden sind und danach 946 BGB prüfen?)
e) Sicherungsübereignung von M an F
- Einigung M und F
- Übergabesurrogat (Fremdbesitz unmittelbar M, Herausgabeanspruch, Fremdbesitzwille, Gutgläubigererwerb)
2. Besitz
3. Kein Recht zum Besitz
a) Mietvertrag
Bis hier hab ich die Schema.
Was meinst Du?
IPR hab ich im September geschrieben. Das Thema war nicht wirklich leicht.Also den Punkt b) Miteigentum F und M habe ich nicht
Danach habe ich den Eigentumsverlust an V über § 946 geprüft. Dies habe ich verneint und dabei § 94 I, II zur Hilfe genommen
Dann habe ich die Sicherungsübereignung geprüft (Irgendwie hast du das doppelt c) und e))
- Auch mit Übergabesurrogat nach § 930
Dadurch habe ich die Eigentümerstellung des F bejaht
Dann habe ich den Besitz des V geprüft
- Hier hatte ich Probleme
- Entschieden habe ich für den § 856 I. Also M den Besitz beendet (Ich bin nach BeckOK vorgegangen)
- Nach der Beendig - den Erwerb durch V
Am Ende bei mir C. habe ich kein Recht zum Besitz geprüft. Hier das Vermieterpfandrecht
- Bei mir geht das nicht durch, da der Mieter Eigentümer der Sache sein muss
- Aber wie oben gesagt ist F Eigentümer
Also Herausgabe (+)
Kritik, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge gerne
An Aufgabe 2 sitze ich noch. Ich habe erstmal die EA in IPR gemacht
Hallo,Ich bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mit
I. Anspruch aus Sicherungsabrede?
II. Anspruch aus 985
1. Eigentümerstellung des F
a) ursprüngliche Eigentümer
b) Miteigentum F und M
c) Sicherungsübereignung M an F
d) Eigentumverlust an V ( hier bin ich mir nicht sicher aber müssen wir nicht zuerst prüfen ob die Heizpilze in das Inventar der Mietsache eingebracht worden sind und danach 946 BGB prüfen?)
e) Sicherungsübereignung von M an F
- Einigung M und F
- Übergabesurrogat (Fremdbesitz unmittelbar M, Herausgabeanspruch, Fremdbesitzwille, Gutgläubigererwerb)
2. Besitz
3. Kein Recht zum Besitz
a) Mietvertrag
Bis hier hab ich die Schema.
Was meinst Du?
Hi,Hallo,
ich verstehe 1. b) nicht.
M hatte die Pilze erworben und bezahlt. Damit war er alleiniger Eigentümer an den Pilzen geworden.
Wieso jetzt Miteigentum F und M?
Und 1. c) Sicherheitsübereignung M an F
Das steht doch so im Sachverhalt. Durch die Sicherungsübereignung ist F alleiniger Eigentümer der Heizpilze geworden. Was gibt es denn da eigentlich noch zu prüfen?
Allenfalls müsste hier was zum Bestimmtheitsgrundsatz gesagt werden.
1 von 2 angebotene EAs müssen wir bestehen um die Prüfung schreiben zu könnenMuss man bei Sachenrecht die Lotse EA und die normale EA bestehen, um an der Prüfung teilnehmen zu können? Oder reicht es, wenn man die Lotse Aufgaben bestanden hat? Immerhin sind es dann ja 50% der EAs.