Münchner Kindl
Tutorin und Forenadmin
Es ist mal wieder soweit, wir müssen uns für die Prüfungen anmelden.
Neuerdings wird eine Gebühr von 25€ pro Klausur erhoben, falls man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Prüfung wieder abmeldet.
Wenn man sich früher wieder abmeldet kostet es nichts.
Quelle: http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/anmeldung.shtml
Die Klausuranmeldung und der -rücktritt sind nur online über das
► Anmeldeportal WebRegIS
möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist.
Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567;
Kennwort ist Ihr Account-Kennwort.
Anmeldebeginn: Montag, 23. Dezember 2013
Anmeldeschluss: Freitag, 31. Januar 2014
Der 31. Januar 2014 ist der definitive Endtermin!
Ausnahmen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich. Auch telefonische Bitten oder der Versand von E-Mails ändern daran nichts.
Bei der Anmeldung zu den Klausuren ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Klausurteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Klausuren wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Hängt die Klausurteilnahme von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten ab, müssen Sie sich trotzdem unbedingt fristgerecht zur Klausur anmelden! Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Klausur abmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
Rücktritt
Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt (Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung) vorliegt.
Für die Klausurabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Klausur einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Klausuranmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Klausur abgemeldet und erhalten darüber eine Bestätigung per E-Mail.
Anmelde- und Rücktrittsbestätigung
Das Ausbleiben der Vormerkbestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden. Auch können Sie dort die Vormerkbestätigung noch einmal anfordern.
Erhebung von Rücktrittsgebühren
Bei den Klausuren ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten, z.B. für die Anmietung der Hörsäle, die Bereitstellung des Aufsichtspersonals sowie den Druck und den Transport der Klausuren.
Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Klausur erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klausurdurchführung. Bei einem begründeten Rücktritt (Vorlage eines Attestes, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) entfällt die Gebühr.
Bei einem durch ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr. Das Attest oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen begründeten Rücktritt senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch für Einsendungen per E-Mail.Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen!
Sanktionen bei Nichtabmeldung
Klausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet. In diesen Fällen kann auch im Hauptstudium des wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengangs der Freiversuch nicht mehr genutzt werden.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Klausurunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Klausurtermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Neuerdings wird eine Gebühr von 25€ pro Klausur erhoben, falls man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Prüfung wieder abmeldet.
Wenn man sich früher wieder abmeldet kostet es nichts.
Quelle: http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/anmeldung.shtml
Die Klausuranmeldung und der -rücktritt sind nur online über das
► Anmeldeportal WebRegIS
möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist.
Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567;
Kennwort ist Ihr Account-Kennwort.
Anmeldebeginn: Montag, 23. Dezember 2013
Anmeldeschluss: Freitag, 31. Januar 2014
Der 31. Januar 2014 ist der definitive Endtermin!
Ausnahmen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich. Auch telefonische Bitten oder der Versand von E-Mails ändern daran nichts.
Bei der Anmeldung zu den Klausuren ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Klausurteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Klausuren wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Hängt die Klausurteilnahme von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten ab, müssen Sie sich trotzdem unbedingt fristgerecht zur Klausur anmelden! Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Klausur abmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
Rücktritt
Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt (Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung) vorliegt.
Für die Klausurabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Klausur einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Klausuranmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Klausur abgemeldet und erhalten darüber eine Bestätigung per E-Mail.
Anmelde- und Rücktrittsbestätigung
Das Ausbleiben der Vormerkbestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden. Auch können Sie dort die Vormerkbestätigung noch einmal anfordern.
Erhebung von Rücktrittsgebühren
Bei den Klausuren ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten, z.B. für die Anmietung der Hörsäle, die Bereitstellung des Aufsichtspersonals sowie den Druck und den Transport der Klausuren.
Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Klausur erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klausurdurchführung. Bei einem begründeten Rücktritt (Vorlage eines Attestes, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) entfällt die Gebühr.
Bei einem durch ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr. Das Attest oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen begründeten Rücktritt senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch für Einsendungen per E-Mail.Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen!
Sanktionen bei Nichtabmeldung
Klausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet. In diesen Fällen kann auch im Hauptstudium des wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengangs der Freiversuch nicht mehr genutzt werden.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Klausurunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Klausurtermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.