WS 2014/15: EA 2, Familien- und Erbrecht

Ja, ich sehe das auch so, dass eben nur B1 und B2 erben, siehe oben #9

Kommst du denn zu dem gleichen Ergebnis? stelle doch bitte deine Ergebnisse, wenn abweichend, hier zur Diskussion . Das wäre toll!
 
Aufgabe 1 und 2 habe ich wie unter #9

Aufg. 3: F = 3/4 (36.000)
B1= bekommt 1/16 von V und 1/24 von M, da das 1/8 auf drei Abkömmlinge aufgeteilt wird (in Summe 5.000 Euro)
B2= wie B1
B3= bekommt nur von seiner Mutter M in der Linie seinen Anteil von 1/24 (2.000 Euro)

Auf einen Nenner gebracht: F = 36/48
B1 = 5/48
B2 = 5/48
B3 = 2/48

Aufg. 4 hier geht die Hälfte der 96.000 Euro gem. § 1415 ff BGB an die F, wg. Gütergemeinschaft. Erbmasse sind also nur die 48.000 Euro von
Erwin. Da Erben 2. Ordnung erhält die F 1/2 der Erbmasse, also 24.000 Euro. Die andere Hälfte teilt sich wieder auf die M und den V zu jeweils einem 1/4 auf. V hat dann wieder zwei Abkömmlinge mit jeweils 1/8. M hat dann drei Abkömmlinge mit jeweils 1/12.

Auf einen Nenner gebracht: F = 12/24 - 24.000 Euro
B1 = 5/24 - 10.000 Euro
B2 = 5/24 - 10.000 Euro
B3 = 2/24 - 4.000 Euro
 
Ich schließe mich der Lösung / Meinung von Ikan (ein Beitrag nach oben) an.
Die perfekte Lösung ... (das ist jedenfalls auch meine; "ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht")
Gruß

@nikon: sehe gerade 3. Staatsex. Medizin - interessant, hab ich auch mal gemacht, lang ists her ...
 
Sorry. hab im Moment nicht ganz so viel Zeit zu schreiben. Ikan hat die Lösung, die ich auch als richtig ansehe.
Ehefrau bekommt wegen 1331 BGB erst mal die Hälfte und dann (§ 1333 BGB ist ja nicht einschlägig) wird der Erbteil um 1/4 pauschal erhöht (§ 1371). Bleibt 1/4 für die 2. Ordnung übrig. Der verbleibende Erbteil wird dann nach Linien verteilt/gleichmäßig.
Väterliche Linie und mütterliche Linie erben dann zu gleichen Teilen (je 1/8).
Da beide Elternteil verstoben sind treten deren Abkömmlinge ein. Der Vater hat 2 Kinder, so dass sich "sein" Anteil auf die beiden Kinder aufteilt. Die Mutter hat 3 Abkömmlinge, so dass sich ihr Anteil auf 3 Kinder aufteilt. Entscheidend ist doch nur, dass es ein Abkömmling ist. Und der Halbbruder ist ein Abkömmling der Mutter.
So und nun fein rechnen ;-) Bruchrechnung kommt dann nächstes Semester - oder mach ich doch lieber den Brückenkurs für Mathe ?

@derprofi
Ja, habe mich damals statt für Jura für Medizin entschieden. Nutze jetzt die Gelegenheit "was" nachzuarbeiten. Wie weit bist Du denn damals gekommen ?
 
Meine korrigierte EA ist zurück.
Leider nicht so toll - 63 Punkte.
Dafür mit einem sehr ausführlichen Kommentar des Korrektor - wow - getippter Vermerk extra dazu.

Fazit: Die Ergebnisse eigentlich richtig, zu knapp oder zu undeutlich dargestellt *mist*

Bei euch?
 
Hab zwar ein paar mehr Punkte, aber nachvollziehbar ist die Korrektur nicht.
Punktabzug weil ich 1476 I nicht erwähnt habe, Aber genau in der gleichen Zeile, bei der die Randbemerkung "1476 Abs. 1 " steht ist im Gutachten 1476 I BGB. Du hattest wahrscheinlich den gleichen Korrektor.

Ergo: Bestanden, Abheften, fertig.
 
Hallo alle,
habs auch zurück mit 60 Punkten "voll befriedigend" hat der Korrektor vermerkt. Naja, ist eben ausreichend.
Komischerweise EA1 noch nicht zurück?
Gruß
 
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