Klausurbesprechung WS 2017/18 Klausur MMS

Ne ne mittelbare Täterschaft, § 25 I 2.Alt.
Im Skript sind ja zwei Fälle dazu.
 
Ach so, das hab ich auch angeprüft, aber da fliegt man ja auch schnell raus, da im SV drinnen stand, dass der A über die tatsächliche Situation Bescheid wusste und dachte A wüsste das auch. Alles irgendwie komisch. Eine schöne Klausur wäre ein kurzer Fall gewesen, in welchem gleichzeitig eip, ai, und Erlaubstatbestandirrtum drinnen gewesen wäre.
 
Oh, das ging ja flott. Auch bestanden, wieder eine weniger :-)
 
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