Sonstiges WS 2019/20 - Stoffeingrenzung etc.

Klausur war total easy: ein bisschen Grundgesetz, ein bisschen Fristenproblematik aus dem allgemeinen Teil für die Fiktion der Genehmigung nach §36 (2) 2 BauGB, eine Problematik, um abzuprüfen, ob man das Verfahren der Bauleitpläne verstanden hat, ein Angebot zum Abschluss eines Erschließungsplans, damit zusammenhängend vom Sachverhalt erneut mit Grundgesetz argumentiert, eine Windenergieanlage, die laut irgendeinem Lehrbuch zu problematisch sind, um sie auf Studenten loszulassen, das Problem eines (vermutlich) überholten Flächennutzungsplans, Naturschutz wurde ausgeklammert, nicht jedoch die Verunstaltung des Landschaftsbildes, irgendetwas mit Fremdenverkehr, dem man diese „Bausünde“ - Formulierung im SV - nicht zumuten kann (vielleicht ein öffentlich Belang, der nicht in §35 (3) genannt ist oder i.R.d. Landschaftsbildes zu diskutieren ist) und irgendetwas ob die gewerbliche Nutzung der Windenergieanlage ihrer Privilegierung im Wege steht (eventuell bei §35 (1) Nr. 3 bei „öffentlich“ zu verorten).
Hab noch nie so einen schönen Sachverhalt gelesen. Glücklicherweise war ich so verwirrt, dass ich 20 Minuten zum Lesen brauchte, ansonsten wäre mir diese wunderschöne Blüte eines Sachverhalts niemals zutage gekommen. Man stelle sich mal vor, dass ich normalerweise zu dem Zeitpunkt schon eine Lösungsskizze fertig haben will, um genügend Schreibzeit zu haben. Welch Ungeduld! Lieber so etwas, dass aus dem All seinen Weg in eine Klausur geschaffen hat.
 
Wie habt ihr den Gemeinderatsbeschluss eingebaut? Ich habe einfach festgestellt, dass § 36 BauGB überhaupt nicht einschlägig ist, da Gemeinde und Baubehörde identisch sind. Insofern war der Anwendungsbereich für mich nicht eröffnet.

Hinsichtlich der Fristen habe ich mich auch sehr gewundert. Dachte erst an § 64 II 1 Nr. 1 BauO NRW bzgl. der sechs Wochen. Aber Nr. 1 ist ja nicht einschlägig, da kein B-Plan vorlag zum ZP der Antragsstellung.

Insgesamt fand ich den Fall, wie Caro bereits meinte, sehr sehr aufgebläht. Das hätte ich niemals in zwei Stunden vor Ort geschafft. Daher war ich froh, dass wir drei Stunden zur Verfügung hatten.

Ich habe es nicht mal in drei Stunden geschafft, wie dann erst in Zwei?? Ich finde, dass sehr viele kleine Probleme darin waren, die eher für eine 4 Stunden Klausur "angebracht" scheinen.

Ich muss Caro auch Recht geben!

Anscheinend möchte da jemand mit seiner ersten Klausur im neuen Lehrstuhl ein Statement setzen?!? Jetzt fehlen mir die Klausuren von Prof. Ennuschat:troest:
 
Heute in Verwaltungsrecht besonderer Teil war exakt die selbe Klausur. Fand es auch sehr heftig. Wobei ich leider bei extrem vielen Klausuren der Fernuni das Problem habe nicht fertig zu werden mit der Zeit und die Note ist dann weniger das Ergebniss des Wissens sondern der Überlegungen was man alles an Wissen kürzt um mit der Zeit fertig zu werden -.-
War sehr dankbar über die E-Klausur, schriftlich wäre das ne Katastrophe gewesen aber auch so hat mir die Zeit gefehlt. Allein bis man den Sachverhalt verstanden hat und (in Verwaltungsrecht BT waren in der Prüfungsinformation keine Landesgesetze genannt als Hilfsmittel) 18 Seiten!! zusätzliche ausgedruckte Landesgesetze als Anhang zum Sachverhalt gesichtet hatte, war schon viel Zeit verstrichen.
Bei mir war die Frist der Gemeinde zum Erteilen des Einvernehmens verstrichen, sodass es als erteilt galt. Dass der Bebauungsplan in Aufstellung war, hab ich relativ knapp damit abgespeist, dass es keine Veränderungssperre gab und das Vorhaben dann eben nicht nach § 33 BauGB, sondern nach § 35 BauGB zulässig war, aber auch die ganze Außenbereichsprüfung und Abwägung (ja, ich weiß, eigentlich das wichtigste -.-) und Diskussion kam bei mir relativ knapp mangels Zeit.
 
Kann ich nur bestätigen, ich bin leider auch nicht fertig geworden. Die Klausur war viel zu umfangreich!!!
 
Klausur war total easy: ein bisschen Grundgesetz, ein bisschen Fristenproblematik aus dem allgemeinen Teil für die Fiktion der Genehmigung nach §36 (2) 2 BauGB, eine Problematik, um abzuprüfen, ob man das Verfahren der Bauleitpläne verstanden hat, ein Angebot zum Abschluss eines Erschließungsplans, damit zusammenhängend vom Sachverhalt erneut mit Grundgesetz argumentiert, eine Windenergieanlage, die laut irgendeinem Lehrbuch zu problematisch sind, um sie auf Studenten loszulassen, das Problem eines (vermutlich) überholten Flächennutzungsplans, Naturschutz wurde ausgeklammert, nicht jedoch die Verunstaltung des Landschaftsbildes, irgendetwas mit Fremdenverkehr, dem man diese „Bausünde“ - Formulierung im SV - nicht zumuten kann (vielleicht ein öffentlich Belang, der nicht in §35 (3) genannt ist oder i.R.d. Landschaftsbildes zu diskutieren ist) und irgendetwas ob die gewerbliche Nutzung der Windenergieanlage ihrer Privilegierung im Wege steht (eventuell bei §35 (1) Nr. 3 bei „öffentlich“ zu verorten).
Hab noch nie so einen schönen Sachverhalt gelesen. Glücklicherweise war ich so verwirrt, dass ich 20 Minuten zum Lesen brauchte, ansonsten wäre mir diese wunderschöne Blüte eines Sachverhalts niemals zutage gekommen. Man stelle sich mal vor, dass ich normalerweise zu dem Zeitpunkt schon eine Lösungsskizze fertig haben will, um genügend Schreibzeit zu haben. Welch Ungeduld! Lieber so etwas, dass aus dem All seinen Weg in eine Klausur geschaffen hat.

ich mag deinen Humor :-D
 
Ich hatte auch richtige Zeitprobleme und musste den SV dreimal lesen, um zu verstehen worum es genau geht etc.
Habe auch nicht auf alle Punkte eingehen können und die Frist nach § 36 II zwar erkannt, aber in meiner Eile falsch gezählt und gesagt, dass das Einvernehmen nicht erteilt wurde und somit formelle rechtswidrigkeit gegeben ist. Habe dann aber noch geprüft ob es ggf. gerichtlich zu ersetzen ist und die materiellen Themen dann doch aufgegriffen. Eine Befreiung habe ich noch gefunden wo die Höhe relevant gewesen ist, aber auf das gewerbliche nutzen zB konnte ich nicht eingehen. Dafür hab ich aber zB in der Klagebefugnis recht umfangreicht geprüft ob die GmbH als Pächter einen Anspruch hat bzw. ob die Behörde berücksichtigt, dass sie nicht Eigentümer ist.

Was mich gewundert hat: In allen EAs und Altklausuren war die BauO bisher abgedruckt. Warum hier nicht? Stand in Heft 2 etwas davon, dass man die dabei haben muss? In einer Präsenzklausur hätte ich echt ein Problem gehabt, weil ich keine BauO NRW mitgeschleppt hätte und erwartet hätte, dass es wieder abgedruckt sein würde.
Da mit dem Bildschirm immer zu switchen zwischen Datei und BauO übers Internet hat auch echt Zeit gekostet. Da hätten sie lieber auf den Kalender verzichten sollen und die Normen andrucken können.
 
Klausur war total easy: ein bisschen Grundgesetz, ein bisschen Fristenproblematik aus dem allgemeinen Teil für die Fiktion der Genehmigung nach §36 (2) 2 BauGB, eine Problematik, um abzuprüfen, ob man das Verfahren der Bauleitpläne verstanden hat, ein Angebot zum Abschluss eines Erschließungsplans, damit zusammenhängend vom Sachverhalt erneut mit Grundgesetz argumentiert, eine Windenergieanlage, die laut irgendeinem Lehrbuch zu problematisch sind, um sie auf Studenten loszulassen, das Problem eines (vermutlich) überholten Flächennutzungsplans, Naturschutz wurde ausgeklammert, nicht jedoch die Verunstaltung des Landschaftsbildes, irgendetwas mit Fremdenverkehr, dem man diese „Bausünde“ - Formulierung im SV - nicht zumuten kann (vielleicht ein öffentlich Belang, der nicht in §35 (3) genannt ist oder i.R.d. Landschaftsbildes zu diskutieren ist) und irgendetwas ob die gewerbliche Nutzung der Windenergieanlage ihrer Privilegierung im Wege steht (eventuell bei §35 (1) Nr. 3 bei „öffentlich“ zu verorten).
Hab noch nie so einen schönen Sachverhalt gelesen. Glücklicherweise war ich so verwirrt, dass ich 20 Minuten zum Lesen brauchte, ansonsten wäre mir diese wunderschöne Blüte eines Sachverhalts niemals zutage gekommen. Man stelle sich mal vor, dass ich normalerweise zu dem Zeitpunkt schon eine Lösungsskizze fertig haben will, um genügend Schreibzeit zu haben. Welch Ungeduld! Lieber so etwas, dass aus dem All seinen Weg in eine Klausur geschaffen hat.
Nicht zu vergessen die ausreichende Erschließung bei einem etwa 2,70 m breiten öffentlichen Feld- und Waldweg, dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, die GmbH mit Geschäftsführerin (§ 35 GmbHG) die aber dann wieder nicht Eigentümer des Grundstücks ist, fehlende LBauO im Anhang, .... :arbeit:
 
Ich bin erleichtert, dass ich nicht allein mit den Problemen war. Ich bin echt ins Schwitzen gekommen und hatte definitiv keine Zeit auf alles einzugehen - und ich tippe eigentlich echt schnell und hatte auch die Formatierung etc. im Vorfeld gemacht und brauchte dafür keine Zeit etc.
 
Ich hatte auch richtige Zeitprobleme und musste den SV dreimal lesen, um zu verstehen worum es genau geht etc.
Habe auch nicht auf alle Punkte eingehen können und die Frist nach § 36 II zwar erkannt, aber in meiner Eile falsch gezählt und gesagt, dass das Einvernehmen nicht erteilt wurde und somit formelle rechtswidrigkeit gegeben ist. Habe dann aber noch geprüft ob es ggf. gerichtlich zu ersetzen ist und die materiellen Themen dann doch aufgegriffen. Eine Befreiung habe ich noch gefunden wo die Höhe relevant gewesen ist, aber auf das gewerbliche nutzen zB konnte ich nicht eingehen. Dafür hab ich aber zB in der Klagebefugnis recht umfangreicht geprüft ob die GmbH als Pächter einen Anspruch hat bzw. ob die Behörde berücksichtigt, dass sie nicht Eigentümer ist.

Was mich gewundert hat: In allen EAs und Altklausuren war die BauO bisher abgedruckt. Warum hier nicht? Stand in Heft 2 etwas davon, dass man die dabei haben muss? In einer Präsenzklausur hätte ich echt ein Problem gehabt, weil ich keine BauO NRW mitgeschleppt hätte und erwartet hätte, dass es wieder abgedruckt sein würde.
Da mit dem Bildschirm immer zu switchen zwischen Datei und BauO übers Internet hat auch echt Zeit gekostet. Da hätten sie lieber auf den Kalender verzichten sollen und die Normen andrucken können.

Doch, es stand in der Prüfungsinfo, dass Landesgesetze erforderlich sind. Nach dem Desaster vor ein paar Semestern, müssen jetzt Landesgesetze mitgenommen werden. War die letzten Semester auch schon so. Da wird leider nichts mehr abgedruckt.
 
Im SS 18 waren keine Gesetzestexte bei der Klausur abgedruckt und laut Prüfungsinfo waren eben diese für den Fall benötigten nicht zugelassen. Es hatte jemand vergessen die Gesetzestexte anzuheften bzw. hatte gedacht sie wären zugelassen gewesen. Bei der identischen Klausur bei dem Bachelorwahlmodul waren sie bei, jedoch nicht bei den EJPlern. Ende vom Lied war, man ist umsonst zur Klausur gefahren. Man hatte die Wahl schreiben oder gehen. Aber schreiben ohne Gesetz macht keinen Sinn. Die Klausur wurde dann ein paar Wochen später nachgeholt.
Seitdem Vorfall sind Landesgesetze Pflicht.
 
Es scheint so, dass sehr viele mit dem SV wirkliche Zeitprobleme hatten, da zu viele kleinere Probleme vor kamen, auf die man nicht wirklich eingehen konnte.
Ich überlege, ob wir uns mal beschweren sollten beim Dekan, da die Klausur so nicht in zwei Stunden zu lösen ist. Es scheint eher, dass eine 4 Std. Klausur gestellt wurde.
 
Hat jemand Erfahrung, ob es effektiver ist, wenn sich eine Vielzahl von Studenten einzeln beschweren? Ich denke die Argumente werden sich wiederholen.

18 Seiten Sachverhalt für die identische Masterklausur spricht m.E. bereits Bände. Der Vergleich zwischen den EJP Klausuren, die in Moodle eingestellt sind und dieser Klausur verläuft auch eher negativ. Wer das Tutorial bzgl. der E-Klausur gesehen hat, wird mitbekommen haben, dass die FernUni auch ein späteren Klausurbeginn für möglich gehalten hat. Die 2x 30min waren nicht für weitere Bearbeitung konzipiert. Wer sich an dem Beispiel des Tutorials orientiert hat, eine halbe Stunde später die Klausur zu beginnen, hatte m.E. keine Möglichkeit für eine vollständige Bearbeitung des Falls

Darüber hinaus fände ich einen Hinweis bei Moodle hilfreich, dass die Landesgesetze nicht mehr abgedruckt werden- als kleine Anregung an den Lehrstuhl - hatte zwar meine Landesgesetze parat, war dahingehend aber auch verunsichert. Aber dies nur am Rande.

Neben der Vielzahl an Problemen erscheint mir auch schwierig, was in concreto abgefragt wurde. Aus dem Sachverhalt ergaben sich deutliche Probleme, die die Grundrechte betreffen (Problempunkte des Art 14.), die das Verwaltungsrecht AT betreffen (Fristenberechnung mit Beachtung der Sonntagsregelung) und die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde als Teil des Kommunalrechts einschließen. In der Klausur fehlte nur noch Polizei- und Ordnungsrecht, um jeden Bereich des Öffentlichen Recht bis hierhin abzudecken (ich hoffe, ich habe da nicht etwas in der Klausur übersehen). Die Stoffeingrenzung auf „Baurecht“ erscheint da sehr fragwürdig.
 
Hat jemand Erfahrung, ob es effektiver ist, wenn sich eine Vielzahl von Studenten einzeln beschweren? Ich denke die Argumente werden sich wiederholen.

18 Seiten Sachverhalt für die identische Masterklausur spricht m.E. bereits Bände. Der Vergleich zwischen den EJP Klausuren, die in Moodle eingestellt sind und dieser Klausur verläuft auch eher negativ. Wer das Tutorial bzgl. der E-Klausur gesehen hat, wird mitbekommen haben, dass die FernUni auch ein späteren Klausurbeginn für möglich gehalten hat. Die 2x 30min waren nicht für weitere Bearbeitung konzipiert. Wer sich an dem Beispiel des Tutorials orientiert hat, eine halbe Stunde später die Klausur zu beginnen, hatte m.E. keine Möglichkeit für eine vollständige Bearbeitung des Falls

Darüber hinaus fände ich einen Hinweis bei Moodle hilfreich, dass die Landesgesetze nicht mehr abgedruckt werden- als kleine Anregung an den Lehrstuhl - hatte zwar meine Landesgesetze parat, war dahingehend aber auch verunsichert. Aber dies nur am Rande.

Neben der Vielzahl an Problemen erscheint mir auch schwierig, was in concreto abgefragt wurde. Aus dem Sachverhalt ergaben sich deutliche Probleme, die die Grundrechte betreffen (Problempunkte des Art 14.), die das Verwaltungsrecht AT betreffen (Fristenberechnung mit Beachtung der Sonntagsregelung) und die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde als Teil des Kommunalrechts einschließen. In der Klausur fehlte nur noch Polizei- und Ordnungsrecht, um jeden Bereich des Öffentlichen Recht bis hierhin abzudecken (ich hoffe, ich habe da nicht etwas in der Klausur übersehen). Die Stoffeingrenzung auf „Baurecht“ erscheint da sehr fragwürdig.

Da kann ich dir an allem nur zustimmen.
 
Hat jemand Erfahrung, ob es effektiver ist, wenn sich eine Vielzahl von Studenten einzeln beschweren? Ich denke die Argumente werden sich wiederholen.

18 Seiten Sachverhalt für die identische Masterklausur spricht m.E. bereits Bände. Der Vergleich zwischen den EJP Klausuren, die in Moodle eingestellt sind und dieser Klausur verläuft auch eher negativ. Wer das Tutorial bzgl. der E-Klausur gesehen hat, wird mitbekommen haben, dass die FernUni auch ein späteren Klausurbeginn für möglich gehalten hat. Die 2x 30min waren nicht für weitere Bearbeitung konzipiert. Wer sich an dem Beispiel des Tutorials orientiert hat, eine halbe Stunde später die Klausur zu beginnen, hatte m.E. keine Möglichkeit für eine vollständige Bearbeitung des Falls

Darüber hinaus fände ich einen Hinweis bei Moodle hilfreich, dass die Landesgesetze nicht mehr abgedruckt werden- als kleine Anregung an den Lehrstuhl - hatte zwar meine Landesgesetze parat, war dahingehend aber auch verunsichert. Aber dies nur am Rande.

Neben der Vielzahl an Problemen erscheint mir auch schwierig, was in concreto abgefragt wurde. Aus dem Sachverhalt ergaben sich deutliche Probleme, die die Grundrechte betreffen (Problempunkte des Art 14.), die das Verwaltungsrecht AT betreffen (Fristenberechnung mit Beachtung der Sonntagsregelung) und die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde als Teil des Kommunalrechts einschließen. In der Klausur fehlte nur noch Polizei- und Ordnungsrecht, um jeden Bereich des Öffentlichen Recht bis hierhin abzudecken (ich hoffe, ich habe da nicht etwas in der Klausur übersehen). Die Stoffeingrenzung auf „Baurecht“ erscheint da sehr fragwürdig.

Was meinst du mit 18 Seiten Sachverhalt für die identische Masterklausur?

Erfahrungsgemäß sind Juraklausuren alle sehr knapp mit der Zeit bemessen. Im WS 18/19 war ein ähnlicher Fall des Examensfalles zum Hambacher Forst dran. Also auch ein ziemlich dicker Brocken. Hab damals auch sehr geflucht! Ich kann gut nachvollziehen, wie ihr euch fühlt.

Aber wartet erstmal die Bewertung ab. Vielleicht ist es ja gar nicht gefordert worden, alle Probleme im Detail zu klären.
 
Was meinst du mit 18 Seiten Sachverhalt für die identische Masterklausur?

Erfahrungsgemäß sind Juraklausuren alle sehr knapp mit der Zeit bemessen. Im WS 18/19 war ein ähnlicher Fall des Examensfalles zum Hambacher Forst dran. Also auch ein ziemlich dicker Brocken. Hab damals auch sehr geflucht! Ich kann gut nachvollziehen, wie ihr euch fühlt.

Aber wartet erstmal die Bewertung ab. Vielleicht ist es ja gar nicht gefordert worden, alle Probleme im Detail zu klären.
Vielen Dank für den Ratschlag. Mir geht es gar nicht so sehr um die Bewertung, sondern vielmehr darum, dass eine solche Klausur meines Erachtens keinen Sinn macht. Ich habe all meine Klausuren im juristischen Bereich an der FernUni geschrieben. Mittlerweile habe ich gelernt, mit dieser permanenten Zeitnot umzugehen und sie hinzunehmen, aber eine Klausur zu erstellen, bei der es von vorneherein nicht das Ziel, dass Studenten, selbst die Besten, sie nicht vollständig lösen können, hat mit guter Lehre nicht mehr viel zu tun. Selbst überdurchschnittlich schwere Klausuren sollten so konzipiert sein, dass man sie in der vorgegeben Zeit lösen kann. Aus diesem Grund möchte ich mein Unbehagen, unabhängig von einer Note, zum Ausdruck bringen, so dass sich vielleicht, wenn auch nur für die nachfolgenden Semester, etwas ändert.
 
Ich hab auch alle juristischen Klausuren an der FU geschrieben und das sind mittlerweile echt ne Menge. Ich hab nicht eine Klausur im Bachelor/EJP vollständig in der vorgegebenen Zeit lösen können. Wenn du mich fragst, sind alle Klausuren egal welcher Lehrstuhl so konzipiert, dass sie in der vorgegebenen Zeit nicht machbar sind. Das Problem ist aber, dass es immer den/die Eine/n geben wird, der/die die Klausur bis zum Ende lösen konnte. Darauf wird sich der Lehrstuhl dann berufen.
Wie schon gesagt, ich verstehe dein Problem, nur denke ich nicht, dass sich irgendjemand der Sache annehmen wird. Die Beschwerde wird im Sande verlaufen bzw nur kurz wirken oder nur punktuell... Ich drücke dir dennoch die Daumen!
 
ich bin bisher mit allen Klausuren fertig geworden, wenn auch knapp. ich wäre bei einer Beschwerde dabei. Hatte das auch schon selber angedacht. Ist das aber nicht Sache des Prüfungsamtes? die haben ja eher die Möglichkeit da was zu bewegen
 
ich bin bisher mit allen Klausuren fertig geworden, wenn auch knapp. ich wäre bei einer Beschwerde dabei. Hatte das auch schon selber angedacht. Ist das aber nicht Sache des Prüfungsamtes? die haben ja eher die Möglichkeit da was zu bewegen
Ich denke mal, dass das Dekanat eher darüber urteilen kann, schließlich sind die es auch, die bei einer Remonstration entscheiden, nachdem sich alle Beteiligten geäußert haben. Wenn die mir/uns sagen, dass das im Rahmen war und einfach eine schwerere Klausur, die aber zu lösen war, dann finde ich mich natürlich damit ab, selbst wenn ich weiß, dass die Schwelle im eignen Kollegenkreis etwas zu problematisieren relativ hoch liegen dürfte.
 
Bin nicht betroffen, aber habe ein paar Erfahrungen mit diesen Dingen von einer Präsenzuni:
Ich würde mich zuerst beim Prüfungsamt beraten lassen. Die können sicherlich auch eine grobe Einschätzung dazu geben, ob das Vorhaben im entferntesten zum Erfolg führen könnte. Parallel vielleicht einmal die Fachschaft kontaktieren, die haben zumeist auch so ihre Erfahrungen und können Tipps geben oder vielleicht auch unterstützen. Vielleicht sammeln die auch Altklausuren, die wären dann ein guter Vergleichsmaßstab für die Argumentation, dass die Klausur zu umfangreich war. Dann würde ich mich an den betreuenden Lehrstuhl wenden. Selbst wenn das nach allen Prognosen nicht von Erfolg gekrönt sein wird, ist das doch der Ansprechpartner. Das dann auch am besten nicht gleich als offizielle Remonstration sondern als unverbindliche Anfrage. Gerade wenn noch nichts an Zensuren etc. feststeht, kann das schon helfen. Am besten in freundlichem Ton und um Verständnis bemüht. Dieser inoffizielle Weg hat in meiner Erfahrung häufiger zu Erfolgen geführt, als die Remonstration. Wenn es dann offiziell werden muss, weil nichts geholfen hat, an den Prüfungsausschuss wenden (den gab es zumindest an meiner Präsenzuni). Da sitzt meistens auch ein studentisches Mitglied mit drin.
 
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