Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Grundsätzlich via IPR, also Rom I.
Hier jedoch Bearbeitervermerk, also deutsches Recht, also BGB.
Wenn ich mich selbst zitieren darf. (Nicht witzig. Ich hoffe jedoch hilfreich.)
Ich werde es nur zitieren. Immerhin soll man das durch den Vermerk im SV ja als gegeben hinnehmen.Hallo zusammen,
Habt ihr jetzt einen Prüfungspunkt „Anwendbarkeit der Rom I-VO“ oder zitiert ihr einfach nur den Bearbeitervermerk, dass deutsches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist?
Was meint denn LuGU?@bachfeld - Danke nochmal fuer deinen Kommentar bei EA - hatte da echt nen Knoten! Super.
Mein Schema - denke
I. EuGVO
1. Anwendbarkeit
a) Sachlich, Art. 1 Abs. 1 EuGVO - Zivil- und Handelssache (+), keine Ausnahme Art. 1 Abs. 1 S. 2 EuGVO oder Art. 1 Abs. 2 (+)
b) Räumlich, Art. 288 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 81 Abs. 3 EuGVO (+)
c) Zeitlich, Art. 66 Abs. 1 EuGVO in Verbindung mit Art. 81 EuGVO (+)
d) Zwischenergebnis: Die EuGVO ist unmittelbar anwendbar.
2. Zuständigkeitsordnung
Grundvoraussetzung: Auslandsberührung und
a) Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, Art. 4 Abs. 1 EuGVO i.V.m. 62 f. EuGVO (+)
oder
b) unabhängig vom Wohnsitz, Art. 24 EuGVO (ausschliessliche Zuständigkeit) - verdrängt hier die Allgemeinformel des Art. 4 (+)
3. Verdrängung durch LuGU (-)
Anmerk.: hab das in manchen Fallbsp vor der I. EuGVO gesehen - das Schema des Lehrstuhls steckt es aber hier rein daher werd ich es hier reinpacken)
-> Zuständigkeitsordnung der EuGVO eröffnet
4. Gerichtsstand:
a) ausschliesslicher Gerichtssand, Art 24 EuGVO (?)
ich stecke hier fest wie ihr weiter verknüpft?
Das Luganer Übereinkommen.. Habe ich auch als Prüfungspunkt kurz erwähnt.. Also das das EuGVO nicht durch völkerrechtliche Übereinkommen wie dem Lu. Ü. Verdrängt wirdWas meint denn LuGU?
Ah, das hat mich irritiert, weil es im Skript ja LugÜ heißt. Ich habe das ehrlich gesagt gar nicht erwähnt, da es sich doch nur auf die gerichtliche Zuständigkeit im Verhältnis zu Island, Norwegen und der Schweiz bezieht. Ich werde es auch nicht ansprechen.Das Luganer Übereinkommen.. Habe ich auch als Prüfungspunkt kurz erwähnt.. Also das das EuGVO nicht durch völkerrechtliche Übereinkommen wie dem Lu. Ü. Verdrängt wird
Ich wollte es auch erst nicht erwähnt haben, aber in meiner Kurzhausarbeit hatte ich es auch erwähnt und es wurde zumindest nichts negatives dazu bemerkt..Ah, das hat mich irritiert, weil es im Skript ja LugÜ heißt. Ich habe das ehrlich gesagt gar nicht erwähnt, da es sich doch nur auf die gerichtliche Zuständigkeit im Verhältnis zu Island, Norwegen und der Schweiz bezieht. Ich werde es auch nicht ansprechen.
Schaden wird es vermutlich auch nicht, das kurz anzusprechen.Ich wollte es auch erst nicht erwähnt haben, aber in meiner Kurzhausarbeit hatte ich es auch erwähnt und es wurde zumindest nichts negatives dazu bemerkt..
Mit Rand? Ich komme auf ca. 7 SeitenKomme nur auf 3 Seiten... das irritiert mich ziemlich ehrlich gesagt