Ich hab das auch als Schwerpunkt wahrgenommen, weil der nachträgliche Auszug ja sehr darauf hingedeutet hat. Ich war mir nur nicht sicher, ob ich es unter §1357 III oder §1357 I S.2 ([...]"
sich aus den Umständen etwas anderes ergibt") subsumieren sollte. Hab mich dann für letzteres entschieden und argumentiert, dass das "getrennt leben" nach §1357 III nur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses relevant ist (einfach geraten, keine Ahnung, ob das stimmt).
Naja, besser die falsche Norm zu erwischen als den Schwerpunkt erst gar nicht zu erkennen denke ich