Hausarbeit WS 25/26 - wer ist noch dabei?

Hallo,
ich belege momentan den Kurs "55312 Recht der Geschlechtergleichstellung und Genderkompetenz" im SS2026. Der Termin für die Kurzhausarbeit ist der 07.08.2026 - 17.08.2026 und ich wollte einmal fragen, ob die Leute welche die Hausarbeit bereits letztes Semester geschrieben haben Tipps hätte wie man sich am besten vorbereiten kann?

Müssen die Skripte zwingend alle durchgearbeitet werden? Reicht es diese einmal zu lesen oder ist eine tiefere Einarbeitung für die Hausarbeit sinnvoll?

Und hat jemand ggf. den Sachverhalt für die Hausarbeit welche letztes Semester gelaufen ist und könnte diesen hochladen?
Der Sachverhalt welche im Kurs hochgeladen wurde ist von 17/18 und leider auch nur einer.

Ich find für den Kurs leider insgesamt sehr wenig Informationen und würde mich sehr freuen, wenn jemand der den Kurs bereits belegt hat von seinen Erfahrungen berichten könnte.

Liebe Grüße
 
Hallo,
ich belege momentan den Kurs "55312 Recht der Geschlechtergleichstellung und Genderkompetenz" im SS2026. Der Termin für die Kurzhausarbeit ist der 07.08.2026 - 17.08.2026 und ich wollte einmal fragen, ob die Leute welche die Hausarbeit bereits letztes Semester geschrieben haben Tipps hätte wie man sich am besten vorbereiten kann?

Müssen die Skripte zwingend alle durchgearbeitet werden? Reicht es diese einmal zu lesen oder ist eine tiefere Einarbeitung für die Hausarbeit sinnvoll?

Und hat jemand ggf. den Sachverhalt für die Hausarbeit welche letztes Semester gelaufen ist und könnte diesen hochladen?
Der Sachverhalt welche im Kurs hochgeladen wurde ist von 17/18 und leider auch nur einer.

Ich find für den Kurs leider insgesamt sehr wenig Informationen und würde mich sehr freuen, wenn jemand der den Kurs bereits belegt hat von seinen Erfahrungen berichten könnte.

Liebe Grüße

Es war im letzten Semester im Kern eine ganz normale ÖR/Grundrechtsprüfung ("Misgendern" am Arbeitsplatz).
Man brauchte mmn dafür überhaupt nichts vorher lesen oder erarbeiten. Das kann man dann spezifisch zur Bearbeitung der Fallfrage immer noch machen, wenn man eben die Literatur und Rechtsprechung heranzieht.

Also ich würde da ganz entspannt abwarten, was die Aufgabe ist. Das ist wahrlich kein Hochreck, was da verlangt wird.
 
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