Abschlussarbeit Zeiteinteilung Seminar- und Bachelorarbeit

Wo sucht man denn am besten danach bzw. wo bekommt man sie?
Ich möchte nach jetzigem Plan am Lehrstuhl von Prof. Volling (Produktion und Nachfolger von Prof. Fandel) schreiben.

Am besten hier im Forum nachfragen, ob jemand dir weiterhilft und seine Arbeiten zur Verfügung stellt.
 
Nachdem die Daten zu den Seminaren raus sind, habe ich noch mal ein paar Fragen. :-)

Gibt es für die SA keine einheitliche Bearbeitungsdauer so wie bei der BA (3 Monate)? Denn bei Volling und Fandel liegen zwischen Start- und Abgabetermin 2 Monate. Bei Grosser steht, dass der Abgabetermin 12 Wochen (also 3 Monate) nach Bearbeitungsbeginn ist). Habe ich hier einen Denkfehler oder werden da wirklich Unterschiede gemacht?

Zwischen dem Abgabetermin und dem Seminar liegen bei meinen favorisierten Seminaren 1-2 Monate. Muss ich in dieser Zeit noch viel für das Seminar machen? Wie sind da eure Erfahrungen? Oder kann ich mich da schon auf meine Klausuren konzentrieren?
Wie ist das nach dem Seminar selbst...ist es dann komplett rum, sodass man sich danach voll auf die Klausuren konzentrieren kann? Das wären nämlich auch noch mal ca. 2 Monate.


Ich bin richtig froh, dass beide schon jetzt genaue Termine angeben. So kann ich ja doch jetzt schon konkreter werden bei der Urlaubsplanung für die SA. :-) Und es sieht so aus, als lägen sie zeitlich wirklich gut, um nebenbei noch eine Klausur zu schreiben...oder auch zwei. :-)
 
Vielleicht kann ich ein bisschen weiterhelfen. Ich glaube, dass es tatsächlich keine einheitliche Bearbeitungsdauer für die SA gibt. Das legt jeder Lehrstuhl selbst fest.

Nach der Abgabe der SA hast du schon erstmal Zeit für die Klausuren, da die Korrektur ja auch dauert und du irgendwann nach ein paar Wochen Bescheid bekommst, ob du am Seminar teilnehmen darfst. Dann bist du allerdings schon wieder beschäftigt, da du deinen Vortrag vorbereiten musst. In meinem Seminar (Fandel) mussten sich viele für die Präsentation nochmal in eine andere Ecke des Themas einarbeiten, so dass sie nicht einfach die Sachen aus ihrer SA vorstellen konnten. Das kann aber auch anders sein, je nach Lehrstuhl. Eventuell muss man sich auch mit Kommilitonen absprechen. Aber nach dem Seminar hast du Ruhe ;-).

Hoffe, das hilft dir schon ein bisschen weiter.
 
Gibt es für die SA keine einheitliche Bearbeitungsdauer so wie bei der BA (3 Monate)? Denn bei Volling und Fandel liegen zwischen Start- und Abgabetermin 2 Monate. Bei Grosser steht, dass der Abgabetermin 12 Wochen (also 3 Monate) nach Bearbeitungsbeginn ist). Habe ich hier einen Denkfehler oder werden da wirklich Unterschiede gemacht?
Ja, die gibt es tatsächlich. Ich hatte die 12 Wochen. Ich weiß aber auch von anderen, die nur 8 Wochen Zeit zur Bearbeitung hatten.

Zwischen dem Abgabetermin und dem Seminar liegen bei meinen favorisierten Seminaren 1-2 Monate. Muss ich in dieser Zeit noch viel für das Seminar machen? Wie sind da eure Erfahrungen? Oder kann ich mich da schon auf meine Klausuren konzentrieren?
Da schliesse ich mich Julietta an. Auch ich musste nur einen Teil meiner SA präsentieren und mich da noch mal ordentlich tief einarbeiten.
Wie ist das nach dem Seminar selbst...ist es dann komplett rum, sodass man sich danach voll auf die Klausuren konzentrieren kann? Das wären nämlich auch noch mal ca. 2 Monate.
Bei mir war danach noch nicht rum. Ich hatte noch ca. 2 Wochen Zeit ein Ergebnisprotokoll von anderen Vorträgen einzureichen.
 
Ich hatte glaube ich in beiden Seminaren 12 Wochen für die Seminararbeit Zeit. Danach musste ich nicht allzuviel mehr machen. Bei beiden konnte ich die Arbeit ohne weitere Nacharbeiten präsentieren. Bei Grosser musste ich mich allerdings noch in zwei andere Themen einlesen, um dann Fragen zu stellen.
 
Ich danke euch!

Dann sehe ich den Monat zwischen Abgabe und Seminar mal als blockiert an und die Zeit danach als überwiegend frei. Das hilft sehr bei der Planung des nächsten Semesters. :-)

Ist denn der Umfang der SA immer mehr oder weniger gleich oder variiert der entsprechend der Bearbeitungsdauer?
 
Ich glaube der ist bei allen auf rund 15 Seiten begrenzt.
 
Ich meine etwas von ca. 4.000 Worten in Erinnerung zu haben. Wieviele Seiten das letztendlich werden hängt dann auch wieder von den formalen Vorgaben des Lehrstuhls ab. In meinem Seminar war die Vorgabe z.B. 15 Seiten, allerdings auch mit einem Rand an einer Seite von 6cm. Bei meinem jetzigen Lehrstuhl meiner BA werden 12 Seiten gefordert, bei eben nicht so üppigen Rand ;-)
 
LS Brösel fordert eine sehr zeitaufwändige Vorbereitung auf das Seminar. Im Seminar selbst ist ein Korreferat zu einer Seminararbeit/-vortrag eines Kommilitonen zu halten. Es wird aber erst jeweils nach einem Vortrag ein Student für das Korreferat ausgewählt, so dass man vor dem eigentlichen Seminar alle anderen Seminararbeiten (bei mir waren es 14) lesen und beurteilen muss. Dazu hatte man 2-3 Wochen Zeit. Ach ja... und das Korreferat geht natürlich in die Seminarnote ein ( mit15%).
 
Soweit ich weiß, ist die Länge der SA von der FuH vorgeschrieben. 15 Seiten +/- 10 % und x Wörter. Schau mal auf der FuH Seite oder des entsprechende Lehrstuhls nach.

Zu den anderen Fragen hattest du ja schon Antworten erhalten. Nach der SA hast du ungefähr 3-4 Wochen Zeit zum Lernen, wenn du die Zusage zum Seminar erhältst, dann musst du nochmal Zeit investieren in die Vorbereitung, die unterschiedlich ausgeprägt ist.
 
Hallo,

ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Seminaranmeldung für das SS 2015.

Ein wichtiger Punkt scheint mir die zur Verfügung stehende Bearbeitungsdauer (je nach Lehrstuhl). Wenn man Teilzeitstudent ist und nebenbei das letzte Wahlpflichtmodul machen möchte, wie viele Wochen sollten in etwa zwischen Start- und Abgabetermin liegen? Ab wie vielen Wochen ist die Seminararbeit realistisch (ohne große Vorerfahrung) schaffbar?

Ein Zwischenzeugnis (Sinn?) habe ich nicht beantragt, zudem handelt sich um keine Pflichtangabe. Allerdings frage ich mich, ob es ev. (bei der Anmeldung) von Vorteil wäre?
Danke für eure Unterstützung!
 
Mmmh, das ist so nicht richtig..
Für das Seminar ist eine Beantragung des Zwischenzeugnisses Pflicht. Siehe offizielle Fernuni-Hagen-Webseite :-)

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Ein wichtiger Punkt scheint mir die zur Verfügung stehende Bearbeitungsdauer (je nach Lehrstuhl). Wenn man Teilzeitstudent ist und nebenbei das letzte Wahlpflichtmodul machen möchte, wie viele Wochen sollten in etwa zwischen Start- und Abgabetermin liegen? Ab wie vielen Wochen ist die Seminararbeit realistisch (ohne große Vorerfahrung) schaffbar?
Schwankt das denn so sehr, dass diese Frage von Relevanz ist?

Ich habe das ja auch festgestellt (s.o.), allerdings nur mit 2 oder 3 Monaten. Gibt es andere Lehrstühle, die eine ganz andere Bearbeitungsdauer für die Arbeit selbst haben?
Und ich habe von vielen gelesen, die nebenbei noch ein Modul hatten und die Arbeit in 2 oder 3 Monaten geschrieben haben. Eine andere Bearbeitungsdauer ist mir noch nicht zu "Augen" gekommen. :-)


Und zum Zwischenzeugnis: das musst du in der Tat für die Seminaranmeldung beantragen. Warum hast du das denn noch nicht getan, wenn du schon so weit bist?
 
Die Seninararbeit sind 12-15 Seiten. Die zur Verfügung stehende Zeit reicht dafür aus. Dreht nicht durch bevor es überhaupt losgeht.
 
Kann mir jemand sagen, wie die in der PO angegebenen 3 Monate für die BA genau gerechnet werden? Sind das 3 Kalendermonate, 12 Wochen oder noch irgendetwas anderes? Ich nehme an, dass Sonn-/Feiertage keine Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit und den Abgabetermin haben, oder?
 
Demnach 1 Monat = 30 Tage, also 90 Tage Bearbeitungszeit?
Nein, Du darfst den Monat nicht in Tage umrechnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Frist#Ereignisfristen_und_Beginnfristen
"Ist dagegen der Beginn eines Tages der für die Berechnung der Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird der Tag bei der Berechnung der Frist nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB mitgerechnet (Beginnfrist).
...
Bei Fristbestimmungen nach Wochen, Monaten, Jahren läuft die Frist um 24 Uhr desjenigen Tages ab, welcher vor dem Tag der (letzten) Woche, des (letzten) Monats oder der (letzten) Jahres liegt, der nach seiner Benennung oder seiner Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat.

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ab dem 11. November für einen Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB ausgelegt: Die Frist endet am 10. Dezember.
..."

Also Beginn 16.10, Ende 15.1.
Beginn 1.11., Ende 31.1.
 
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