Hausarbeit Zitierweise

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand kurz weiter helfen mit der Zitierweise?

Wenn ich im Gutachten z.B. als Fussnote setze :

BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13
Und muß hier noch die Jahreszahl dahinter, also (2016)?

Reicht das dann ebenfalls in der Zitierweise für das Literaturverzeichnis aus?

Im Literaturverzeichnis sollen mindestens 15 Werke aufgelistet sein.

BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13

Jauernig/Berger BGB § 433 Rn. 4

wären dann zwei , richtig ?
 
Die Jahreszahl muss nicht in die Fußnote. Statt Rn. 12-13 kann man übrigens auch Rn. 12 f. schreiben.

In das Literaturverzeichnis wird üblicherweise nicht die genaue Fundstelle aufgenommen, sondern das Werk, aus dem zitiert wird, mit allen zugehörigen Daten und der verwendeten Zitierweise. Also "Jauernig (Begr.), Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar, hrsg. von Stürner Rolf, 16. Aufl. München 2015. Zit.: "Jauernig / Bearbeiter". Bei Onlinequellen muss man das Datum des letzten Abrufs nennen.

Wobei da im Detail manches uneinheitlich ist, manche nennen z.B. nicht den Begründer, sondern lediglich den Herausgeber. M.E. wird das im Literaturverzeichnis aber unübersichtlich. Zumindest bei Werken, die üblicherweise nach dem Namen ihres Begründers zitiert werden. Jauernig ist da ein Beispiel, Palandt ein weiteres.

In der Zitierweise fügen manche noch einen Zusatz wie "§, Rn." hinzu. Andere lassen eine Angabe der Zitierweise ganz weg, sofern nicht mehrere Werke eines Autors benutzt werden.
 
Hast Du Dir die der HA beigefügten Beispiele für Fußnoten und Lesezeichen bei Kommentaren angeschaut? Da sieht man meiner Erinnerung nach auch die Unterschiede in den Angaben in den Fußnoten und dem Literaturverzeichnis.
 
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