Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand kurz weiter helfen mit der Zitierweise?
Wenn ich im Gutachten z.B. als Fussnote setze :
BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13
Und muß hier noch die Jahreszahl dahinter, also (2016)?
Reicht das dann ebenfalls in der Zitierweise für das Literaturverzeichnis aus?
Im Literaturverzeichnis sollen mindestens 15 Werke aufgelistet sein.
BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13
Jauernig/Berger BGB § 433 Rn. 4
wären dann zwei , richtig ?
kann mir bitte jemand kurz weiter helfen mit der Zitierweise?
Wenn ich im Gutachten z.B. als Fussnote setze :
BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13
Und muß hier noch die Jahreszahl dahinter, also (2016)?
Reicht das dann ebenfalls in der Zitierweise für das Literaturverzeichnis aus?
Im Literaturverzeichnis sollen mindestens 15 Werke aufgelistet sein.
BeckOK BGB/Faust BGB § 433 Rn. 12-13
Jauernig/Berger BGB § 433 Rn. 4
wären dann zwei , richtig ?