Mit FSP:
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwmfs.pdf
§ 13
B.A.-Abschlussarbeit
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist. Die B.A.-Abschlussarbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden.
Ohne FSP
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwof.pdf
§ 13
B.A.-Abschlussarbeit und deren Präsentation
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 11 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist.
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwmfs.pdf
§ 13
B.A.-Abschlussarbeit
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist. Die B.A.-Abschlussarbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden.
Ohne FSP
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwof.pdf
§ 13
B.A.-Abschlussarbeit und deren Präsentation
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 11 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist.