- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 90 von 180
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit den Formalia, die man zur Meldung zur Pflichtfachprüfung erfüllen muss. Die Formalia sind zum Teil zwischen den drei JPAs ja durchaus unterschiedlich. Da kam mir die Frage, ob ich die Regelung zur Zuständigekeit richtig verstanden habe.
Meines Erachtens kann nach § 6 JAG NRW, wer nicht in NRW wohnt (wie wohl die Mehrzahl der Fernstudis) und an der FernUni studiert bei jedem der drei JPAs das Examen ablegen, sich das JPA also aussuchen. Hat sich damit sonst schon jemand beschäftigt und kann das möglicherweise bestätigen oder widerlegen?
Danke vorab!
ich beschäftige mich gerade mit den Formalia, die man zur Meldung zur Pflichtfachprüfung erfüllen muss. Die Formalia sind zum Teil zwischen den drei JPAs ja durchaus unterschiedlich. Da kam mir die Frage, ob ich die Regelung zur Zuständigekeit richtig verstanden habe.
Meines Erachtens kann nach § 6 JAG NRW, wer nicht in NRW wohnt (wie wohl die Mehrzahl der Fernstudis) und an der FernUni studiert bei jedem der drei JPAs das Examen ablegen, sich das JPA also aussuchen. Hat sich damit sonst schon jemand beschäftigt und kann das möglicherweise bestätigen oder widerlegen?
Danke vorab!