Richtig, S darf sich nach 396 BGB aber nicht aussuchen, gegen welche Forderung er aufrechnet, sofern W nicht einverstanden ist und das war er ja nicht. Und dann kann W nach 366 II BGB die Forderung nehmen, sie für ihn lästiger ist, also das geliehene Geld. Mich hat aber irritiert, dass das keine...