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Also ich baue das Ganze wie folgend auf
Aufg. 1.)
Feststellung, dass es eine Klage auf Herausgabe sein soll und das diese nur möglich ist wenn die Drittwiderspruchsklage un zulässig ist.
A. Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO
1.Statthaftigkeit +
2. Zuständigkeit
aa...
Darüber habe ich auch nachgedacht. Letztlich bin ich auch noch nicht ganz entschieden. Grundsätzlich entsteht ja nur dann ein Schaden wenn man die Haftung des Vorstandes verneint bzw. wenn Verein und Vorstand nicht zahlen können hilft ein Schadensersatzanspruch gegen beide auch nicht weiter...
Ich denken er haftet genauso. Dann eben nur mit einer anderen Begründung, da K nämlich Teil des Vorstandes war und dem Verein außerdem das Vermögen entzogen hat ist hier denke ich darauf abzustellen, dass er hätte wissen oder zumindest vermuten müssen, dass der Verein in eine insolvenznahe...
Hey,
ich habe jetzt folgenden Aufbau:
I. EuGVO
1. Anwendbarkeit der EuGVO
a) sachlich +
b) räumlich +
c) zeitlich +
2. Zuständigkeitsordnung eröffnet?
- Auslandsberührung +
- Beklagte mit Sitz im Mitgliedsstaat -
- Eröffnung über Art. 25, Art.6 I - Gerichtsstandsvereinbarung wirksam...
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