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Antrag auf einstweilige Anordnung ist zu prüfen. 80 V oder 123 I vwgo bei statthafter antragsbefugnis. Hier ist es 123 I und zwar als regelungsanordnung, 2. Alt. Das Problem mit der s-gmbh werde ich wohl im Rahmen der Prüfung antragsgegner, hier gemeinde, thematisieren. Die s-gmbh betreibt zwar...
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