Ja gerne! bin etwas ratlos welche art der Klage überhaupt in betracht kommt.. Am ehesten noch die allgemeine Leistungsklage.
als problematisch sehe ich auf jeden fall, den Charakter der Absage (VA? --> eher nein) und die beteiligtenbezogenen Voraussetzungen (S-GmBH mit der Gesellschafterin der Stadt S. Wie siehts bei dir aus?