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vom aufbau her sehe ich das genauso wie du. anspruch aus 611a abs. 2. erlöschen möglicherweise wegen ordentlicher kündigung, 142 abs. 1 oder 326 abs. 1 s. 1. hatte allerdings schwierigkeiten die schriftformklausel unterzubringen?! vielleicht hinsichtlich der anfechtungserklärung. aber die...
Hey. Hat zufällig jemand von euch noch Sachverhalt und Musterlösung der Klausur rumliegen und würde mir diese schicken? Müssten ja noch über das Online-Übungssystem herunterzuladen sein. :) Wäre wirklich großartig!
Ja ich denke auch, dass vorliegend mangels anderweitiger Abreden von einer Gesamtvertretung der GbR durch alle Gesellschafter auszugehen ist. Das würde allerdings wohl bedeuten, dass die GbR garnicht verpflichtet wurde gegenüber D. Denn davon, dass neben C auch noch andere Gesellschafter am...
Kurze Anmerkung zu Frage 2
Die Gesellschaft wurde nicht in Partnerschaftsregister eingetragen. Letztlich haben wir damit ja nun eine GbR richtig? Nach § 709 Abs. 1 steht also grundsätzlich die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Auch eine Übertragung der Geschäftsführung...
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