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Merci, das wären dann schon mal die ersten Punkte, die mir fehlen. Beim Rest gehe ich (wie wohl die meisten) mit, wobei ich Art. 5 Rom I-VO nicht geprüft habe, weil es ja um das Verhältnis zwischen Z und K ging und nicht zwischen Z und der Speditionsfirma. Aber gut, das ist sicher nicht so...
Hallo hhdsa,
bei Deiner CISG Prüfung komme ich nicht ganz mit. Muss aber zugeben, dass ich in der Vorbereitung nur einen CISG lastigen Fall bearbeitet habe und deshalb sicher kein Experte bin. So wie Du das schreibst, prüfst Du zuerst den (sachlichen) Anwendungsbereich, und kommst dann zu dem...
Halo zusammen,
ich komme gerade (ist eine Woche her) aus dem Seminar von Frau Zwiehoff und kann den Lehrstuhl uneingeschränkt empfehlen:
Die inhaltlichen Betreuung während der Arbeit durch die Lehrstuhlmitarbeiterin war super. Ich bekamm sehr hilfreiches Feedback zu meiner Gliederung und konnte...
@Lisanne: Ja jetzt sind wir nahe beieinander. Um einen Anpruch aus unterlaubter Handlung geht es bei dem R aber in jedem Fall. Egal ob der Vertrag über die Rechtswahl gem. Art. 14 Rom II-VO wirksam ist, oder nicht. Er macht keine Ansprüche aus einem Vertrag geltend. Darauf weist ja auch die...
@Lisanne: Ich versuche mal Deine Fragen (nach bestem Wissen) zu beantworten:
Bei der Qualifikation richte ich mich nach der Fallfrage. Es wird nach der Deliktsfähigkeit des M gefragt. Also Außervetragliches Schuldverhältnis. Die Geschäftsfähigkeit spielt aus meiner Sicht hier noch gar keine...
Die Geschäftsfähigkeit ist echt kniffelig (zumindest für mich)
Zunächst mal stellt sich die Frage, ob das eine Vor- (bzw. Erstfrage für die überpeniblen) oder Teilfrage ist.
Geht man nach dem Schema des Skripts, dann wäre es eine Teilfrage. Die werden selbständig angeknüpft. Nur was bedeutet...
Zu der Geschäftsunfähigkeit:
Das ist tatsächlich das mich auch das bisher größte Problem.
Zum wo: Bevor ich den Art 4 prüfe, schau ich mir noch an, ob die beiden gem. Art 14 eine Rechtswahl vereinbart haben. Für deren Wirksamkeit spielt das eine Rolle
In Art 4 Rom II-VO steht es so:
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis...
Hallo in die Runde,
Ich sitze gerade auch dran.
Zum Erfolgsort: Ich habe im Sachverhalt gelesen, dass der Schaden kurz nachdem Grenze eintritt. Also eher in Frankreich, oder?
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