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Ich hatte es so verstanden, dass der Sachbearbeiter mitgeteilt hatte, dass er "heute nicht mehr zurückkommen dürfe". Das hatte ich als befristet angeordnet....danach hätte er ja wieder erscheinen dürfen....dann der Bescheid mit unbefristetem Hausverbot
Na wie wars bei Euch? Fand die Wahl der richtigen Klageart extrem anspruchsvoll....
Ich habe bei dem befristeten Hausverbot eine Anfechtungsklage geprüft und bei dem unbefristeten Hausverbot eine FFK
Hallo liebe Mitstreiter(innen), gibt der Lehrstuhl für die Klausur noch irgendwelche Stoffeinschränkungen bekannt oder Hinweise zu möglichen Schwerpunkten?
Gab es Tipps der Mentoren?
Danke für Eure Antworten!
Eine letzte Frage - ich kann die Video-Fallbesprechung der Klausur des letzten Semesters nicht mehr finden. Wisst Ihr, wo die "versteckt" ist? Aktuell ist soweit ich sehen kann, keine einzige Klausur Europarecht II des LS Haratsch verfügbar - falls jemand etwas hat...
Hallo zusammen, weiß jemand wo man die (einzige) eingestellte Multible Choice Übungsklausur findet?
In moodle habe ich alles durchsucht und auch auf dem Lehrstuhl finde ich ebenfalls nichts....
Danke!
Hallo zusammen, weiß jemand wo man die Übungsklausur (Videoklausurbesprechung Europarecht II WS 2023/2024) findet? In moodle habe ich alles durchsucht und auch auf dem Lehrstuhl finde ich nur ein Video aus dem Jahr 2017...
Danke!
Hallo zusammen, habt ihr in Moodle eine Stoffeingrenzung für Europarecht II gefunden? Ich schreibe übernächste Woche...
Danke für einen kurzen Hinweis.
ich hab frage 1 stringent und lehrbuchartig durchgeprüft. unter annahme eines vertraglichen schuldverhältnisses und anwendung ROM I VO. Die infos zu der defekten wasserpumpe und den ausführungen dort hab ich als ablenkungsmanöver eingeordnet, hier auf unerlaubte handlung oder produkthaftung nach...
danke dir. zu dem bereich noch eine frage - ein fall der im jahr 2014 spielt und bei dem nach der intern. zuständigkeit gefragt wird, fällt in eine zeit, in der die Brüssel Ia -VO nch nicht galt. ist dann die Brüssel I - VO heranzuziehen? diese ist ja in der 17. auflage des jayme/hausmann...
@ Weekend, eine Frage: Warum schreibst Du immer EuGVVO und nicht Brüssel Ia-VO?
es gilt doch aktuell nur noch die Brüssel Ia-VO für die internationale Zständigkeit - oder habe ich da etwas übersehen bzw. falsch verstanden?
Danke Dir für ne kurze Rückmeldung.
danke weekend, das ist in der tat ne krasse aussage und wirft alle klausurtaktischen überlegungen über den haufen!
hoffen wir, die kollegin hat die telefonische auskunft richtig zu papier gebracht :-)
werde mich noch einmal an die brüssel Ia dran machen....
schönreden tue ich mir bei diesem studiengang schon lange nichts mehr...ist mein letztes fach und ich bin bislang für die klausuren immer sehr gut damit gefahren, den stoff aufs wesentliche einzuschränken...
könntest du die aussage aus dem moodle - Brüssel Ia prüfungsrelevant - hier posten...
Ich meine das in der 16. auflage jayme/hausmann die EuGVVO gar nicht enthalten ist - diese ist nach den Antworten des Lehrstuhls aber ausreichend - ein Zuständigkeitsfall wäre dann aber gar nicht zu lösen....
Im Skript 2 steht, dass die Änderungen zur EUGVO nicht prüfungsrelevant sind - meiner Ansicht also auszuschließen...das Skript ist die einzig gültige Lerngrundlage...Die EuEheVO wird im Skript ebenfalls - weil veraltet - nicht genannt...
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