Aktueller Inhalt von Gerti

  1. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Warum bei Frage 1 823 ? Der Anspruch kann sich doch nur gegen V, den Schädiger, richten. Ich hab 823 nur bei Frage 2 und 3 geprüft.
  2. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Bei der ersten Frage stellt sich ja am Ende die Frage, wie das Problem zu lösen ist, dass G keinen Schaden und M aber einen Anspruch hat. Da muss ich doch schon wissen, ob G einen eigenen Anspruch gegenüber V hat. Nimmt man einfach die DSL an und stellt dann bei Frage zwei deswegen darauf ab...
  3. G

    Einsendeaufgaben EA 1 SS 2021 (KE Irrtumslehre)

    Aber wie ablehnen? Es ist ja die herrschende Meinung.
  4. G

    Einsendeaufgaben EA 1 SS 2021 (KE Irrtumslehre)

    Nach der Lehre von der Tatherrschaft kann er sein Minus bei der Tatausführung mit einem Plus bei der Planung ausgleichen.
  5. G

    Einsendeaufgaben EA 1 SS 2021 (KE Irrtumslehre)

    Könnte man statt Anstiftung nicht auch an die Mittäterschaft denken? Im Sachverhalt steht erst, dass er K beauftragt hat, etwas weiter unten, dass sie sich verabredet haben. Hast du Teilnahme/Täterschaft auch abgegrenzt?
  6. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Das ist bei den Urteilen, die wir besprechen. Teil 4 Einheit 2
  7. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Der Fall wurde 2009 als Abschlussklausur gestellt. Es ist der 2. Besprechungsfall im Moodle. Da sind die Fragen eben nicht konkret formuliert. Da wäre der Aufbau also gegangen. Vielleicht wollen sie uns mit den Fragen eine bestimmte Richtung vorgeben und die Lösung von @whitesaltycracker stimmt...
  8. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Klausurtaktisch kann das ja nicht sein, Frage 2 vor Frage 1. Nach unten verweisen geht ja auch nicht. Da die DSL am Ende von Frage 1 steht, wäre es am elegantesten, das Problem DSL im Verhältnis zu VSD offen zu lassen. Frage 3 macht ja schon wieder für sich Sinn, auch von der Reihenfolge. Dabei...
  9. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Aber DSL ist bei einer Kollision mit VSD subsidiär. VSD geht also vor, weil eigener Anspruch. So steht das auch im Skript S. 49. Frage 2 müsste eigentlich bei der Frage 1 bei der DSL inzident geprüft werden, wenn man begutachten will, ob G tatsächlich keinen Anspruch hat.
  10. G

    Einsendeaufgaben Lotse SS 2021

    Zu 3A: wie kann denn Generalprävention ein individuelles Einwirken auf den Täter sein?
  11. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    In unserem Fall geht es ja aber gerade um die Vermietung von Geschäftsräumen und nicht um eine Ferienwohnung. Der Vermieter von Geschäftsräumen muss damit rechnen, dass sich in den Mieträumen auch fremde Sachen befinden können. Die Erkennbarkeit ist daher gegeben. Der Anspruch des G gegen V aus...
  12. G

    Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

    Bei Frage 2 sehen wir dann, dass G einen Anspruch gegen V hat. Müsste man nicht deswegen die DSL in Frage 1 verneinen?
Zurück
Oben