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Zum 31.12.00:
Ich habe einen Unterschiedsbetrag von 36.000 ermittelt (Buchwert=AK=40.000 ./. anteiliges EK=4.000).
Warum ermittelst Du den beizulegenden Zeitwert des Vermögens??? Wäre es nicht besser, den GoF i.S.v. § 312 I 2 HGB zu ermitteln? Ich habe da 32.000 ausgerechnet.
Zum 31.12.01...
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