Zum 31.12.00:
Ich habe einen Unterschiedsbetrag von 36.000 ermittelt (Buchwert=AK=40.000 ./. anteiliges EK=4.000).
Warum ermittelst Du den beizulegenden Zeitwert des Vermögens??? Wäre es nicht besser, den GoF i.S.v. § 312 I 2 HGB zu ermitteln? Ich habe da 32.000 ausgerechnet.
Zum 31.12.01:
Vielleicht kann ich Deine Gedanken nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass wir den Buchwert, den Unterschiedsbetrag und den GoF ausrechnen müssen. Ich habe die Werte 34.400, 28.400 und 25.600 ermittelt.
Was sagen die Anderen dazu?