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Hallo,
schließe mich einem Austausch gerne an. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Fragen gutachterlich beantwortet werden sollen? Hast du hierzu bereits ein Schema für dich gefunden?
LG
Ich sehe hier keine Anwendung der §795 ZPO, da Art 47 EuGVO das Recht des ersuchten Mitgliedstaats nur zur Anwendung bringt, wenn die EuGVO keine Regelung vorsieht. Im Skript war ja der Hinweis enthalten, mit der Einführung der Neuordnung ist das frühere Rechtsbehelfsverfahren abgeschafft worden...
Hallo zusammen,
ich teile die Einschätzung von markus.l. Meine Frage nur, wo bringt ihr den Umzug von A nach Dortmund ein bzw. ist dies vielleicht unrelevant - ich fände es müsste jedoch irgendwo erwähnt werden, sonst wäre es nicht Bestandteil des Sachverhalts.
Danke für eure Meinung.
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