Aktueller Inhalt von JoR

  1. J

    Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

    ...aber das Versäumnisurteil ist irgendwie in keiner EA zu finden.
  2. J

    Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

    ...vielleicht aber auch Versäumnisurteil oder Mahnverfahren?
  3. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    ...es gibt für die EA 2 ein separates Forum, lasst uns bitte dort einbringen.
  4. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Möchte die zweite EA mitschreiben. Habe noch keinen Ansatz. Will mich aber einbringen, sobald ich mich eingearbeitet habe.
  5. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Schließe mich dir an! Will mich auch bedanken. Können wir gerne fortsetzen.
  6. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Dass die Vollmacht als schuldrechtliche Vereinbarung zu sehen ist; bei der Anwendbarkeit der Rom I-VO bin ich dann auf diese eingegangen.
  7. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Das habe ich unter dem Punkt Qualifikation diskutiert; dann bin ich auf die Rom I-VO eingegangen und habe sie mangels Rechtswahl abgelehnt (nur auf die Vollmacht bezogen)... hier grübele ich wegen dem Hauptgeschäft (prüfe es dann hier aber nicht weiter und belasse es bei der Ablehnung) und komme...
  8. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Genau das war auch mein Problem. Ich habe dann die Vollmacht als schuldrechtliche Vereinbarung klassifiziert und konnte dann das so anwenden. Betrachtet man die Vollmacht nicht so, kommt man meiner Meinung nach in eine Sackgasse.
  9. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Was sagst du zu Rn. 232 f.? Da steht das ja explizit drin, dass man bei der Vollmacht auf das Vrertretergeschäft eingehen soll. Ich lehne dann letztlich das materiell ab, aber nicht nur formal. Und auch wenn, ich würde dann schon noch mindestens hilfsgutachterlich darauf eingehen. Bei Art. 8...
  10. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Darauf bin ich nicht eingegangen, weil ich lediglich das auf die Vollmacht anzuwendende Recht prüfen wollte. Da ich aber die Rechtswahlbefugnis des S ablehnte, bin ich dann auf das Hauptgeschäft nicht weiter eingegangen.
  11. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Jein. Ich prüfe die Rom I-VO, gehe auf die theoretisch diskutierten Anknüpfungspunkte ein. Darin lehne ich die Rechtswahl ab und gelange dann zu den weiteren Punkten (autonomes deutsches Kollisionsrecht => Art. 8 EGBGB).
  12. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Ich denke, dass die Rechtswahl "auch" bei Art. 8 EGBGB erwähnt wird. Es ist ja eine gutachterliche Prüfung und daher bin ich der Auffassung, dass man zu den europäischen Kollisionsnormen - die nicht aufgrund lit. g in Abs. 1 Rom I-VO obsolet sind - was schreiben muss und erst nach denen zu dem...
  13. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Hier gibt es wohl Ansichten, die eine Anwendung der Rom I-VO schon als Anknüpfungspunkte heranziehen. Ich frag mich auch, wo man H und die chinesische Rechtswahl sonst einbauen sollte. Ich bin völlig durcheinander, woran die Rom I-VO dann letztlich tatsächlich scheitern soll, um sauber bei Art...
  14. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Im Skript (ab Rn. 234) wird ja darauf eingegangen, deshalb habe ich es eingebaut (Anknüpfung).
  15. J

    Einsendeaufgaben EA 1 IPR WS 2017/2018

    Lass dich am Umfang nicht irritieren, für eine Einsendearbeit sind 7 Seiten nicht ungewöhnlich.
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