Hier gibt es wohl Ansichten, die eine Anwendung der Rom I-VO schon als Anknüpfungspunkte heranziehen. Ich frag mich auch, wo man H und die chinesische Rechtswahl sonst einbauen sollte. Ich bin völlig durcheinander, woran die Rom I-VO dann letztlich tatsächlich scheitern soll, um sauber bei Art...