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Schwierig zu beurteilen, das ist schon eine Kostenfrage. Günstig wird die Miete sicherlich nicht sein.
Eine Umwandlung der Klausur in eine Hausarbeit, würde ich persönlich auch als keine schlechte Alternative sehen.
Ich würde auch keine Vorgesellschaft annehmen und in eine GbR umwandeln. Aber wenn ich prüfe, ob es sich um eine GbR handelt, dann bekomme ich unter dem Prüfungspunkt: "Gemeinsamer Zweck" ein wenig Bauchschmerzen, weil dieser gemeinsame Zweck sich nicht ausschließlich im Handelsgewerbe befinden...
Ich finde die Lösung schlüssig. Aber an welcher Stelle genau bei der Anspruchsentstehung, hast du den § 128 HGB geprüft ?
Vllt. kannst du bitte mal dein Schema grob skizzieren.
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