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also das mit dem B. verwirrt mich auch.
zu der ruhestörung. gründe werden hier ja nicht erwähnt. also auch nicht im VA.
hab dazu geschrieben im Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz (§ 24 VwVfG)
ich hab mir jetzt den aufbau einer anfechtungsklage in moodle geschnappt. bin mittlerweile bei keine abdrängende Sonderzuweisung. da weiss ich nicht ob es eine ist oder nicht. es ist zumindest keine aufdrängende. hm.
Wie ich s einfach wieder mal total schwierig find :(
also ich würd mal so anfangen:
Zulässigkeit der Klage (Klagebefugnis? Klagegegner? Frist? Begründetheit der Klage?)
Widerruf der Erlaubnis (Rechtmäßigkeit)
Widerruf nach § 15 Abs. 2 GastG
Anordnung der Betriebsschließung, § 31 GastG i.V.m...
so zu 1) B hab ich folgendes im skript gefunden:
Außerdem sind sie Gesetze im formellen
Sinne, weil sie der Gesetzgeber im vorgesehenen Verfahren beschlossen hat.
damit nehm ich B dazu.
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