Aktueller Inhalt von oxopus

  1. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Deine Argumentation beim Widerspruch erscheint logisch und richtig. Gut gesehen. Ermessen kommt dann ans Ende, da ide Behörde wiederrufen "darf" und nicht muss, also Ermessensentscheidung. Richtig?
  2. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Frage4: I. Rechtswidrigkeit 1. Ermächtigungsgrundlage §48,49 2. Formelle Rechtmäßigkeit a. Zuständigkeit+ b. Verfahren + c. Form + I. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Anwendbarkeit des § 48 VwVfG - 1. Wiederruf nach §49 VwVfG + Erscheint mir aber zu...
  3. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    wiese hast du denn die unmittelbare Außenwirkung verneint? Die Erlaubnis wird doch der Birgit unmittelbar entzogen. Und ich habe noch das Vorverfahren mit eingebracht: Der Widerspruch könnte aber nicht statthaft sein, wenn kein Vorverfahren durchgeführt wird. Das ist zunächst gem. §68 I 2 Nr.1...
  4. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Du kannst ja schreiben: Art. 12 allerdings besteht Streit nach einer Ansicht ist es Beruf - dann gehst du über Art. 12. Nach einer anderen Ansicht kein Beruf - dann Art 2 II allgemeine Handlungsfreiheit. Beide kommen letzendlich dass das Allgemeininteresse am Tierschutz nach Art. 20 den Eingriff...
  5. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Hallo suumcuique! Wo hast du das Schema zu Frage2 her? Sieht gut aus.
  6. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Das meinte ich auch:)
  7. O

    Allgemeine Infos Gibt es einen Freiversuch für ReWi Prüfungen?

    Hallo, gibt es eigentlich einen Freiversuch bei ReWi Prüfungen?
  8. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Meines Erachtens ist hier ausschlaggebend, dass auch die Überschreitung der Anzahl der Hunde nicht zwingend zum Entzug der Erlaubnis führt, da es im Ermessen der zuständigen Behörde liegt die Erlaubnis zu erweitern, zu entziehen oder mit weiteren Nebenbestimmungen zu versehen.
  9. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    schau dir das mal an: http://www.cloeser.org/pub/Verwaltungsrecht_+_Verwaltungsprozessrecht/14%20Pr%C3%BCfungsschema%20Nebenbestimmungen.pdf
  10. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Hallo Hans! Wenn du dir das Prüfungsschema zur Anfechtungsklage anguckst wirst du feststellen dass da die formelle, die materielle und die subjektiver Rechtmäßigkeit geprüft wird. Das erscheint mir zwar zu viel Schreiberei für 20 Punkte ist aber zumindest logisch eine Antwort.
  11. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Wenn man über die Definitionen subsumiert ist es sowohl eine Auflage wie Bedingung. Laut Lehrbuch ist im Zweifel die Auflage als die weniger belastende Maßnahme zu wählen. Ausschlaggebend ist aber dass bei einer Auflage die Erlaubnis sofort erteilt wurde, bei einer Bedingung wäre das erst der...
  12. O

    EA 1 55111 Abgabetermin 04.06.2013

    Hallo! Bei Frage 1 bin ich zur Auflage gekommen. Bei Frage 2 zur Rechtmäßigkeit Ist eigentlich nicht schwer aber doch umfangreich.
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