Das mit der Ex nunc Wirkung habe ich genauso geprüft: Anfechtung zulässig, aber eben, soweit der Vertrag vollzogen, nur für die Zukunft.
Grundsätzlich gilt der Grundsatz, das es Hilfsgutachten zu vermeiden gilt (wenn auch im ArbA etwas eingeschränkt). Deshalb habe ich die Anfechtungsgrund vor...