Bin im Ergebnis auf gutgläubigen Erwerb und damit Eigentumserwerb des Gemäldes durch den R gekommen. Das ist aber, glaube ich, falsch. Problem ist vorliegend wohl das abhandenkommen. Auch hab ich den Hinweis im Sachverhalt, dass das Gemälde viel mehr Wert ist, und sich der Ehemann über den Wert...