Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Und warum hat deine pdf eine Rückseite?Hab schon auf der Rückseite gesucht, ob es da noch ne Aufgabe 2 gibt:
Das hab ich auch geprüft. Aber Zeit war tatsächlich knapp. Bei mir hats gerade so gereicht, damit ich genau pünktlich fertig wurde.1. Teil wohl aberratio ictus mit Nichtgleichwertigkeit der Rechtsgüter, dann dürfte es versuchte KV sein mit Sachbeschädigung in Tateinheit und 2. Teil dann wohl Hoferbenfall, Anrechenbarkeit des Irrtums des Täters auf den Anstifter, jedoch mit KV statt Mord, wobei jedoch unklar ist, ob die Schwester nur verletzt oder (ungewollt) getötet wurde, also dürfte der Sachverhalt hier entweder abgeschnitten sein oder durch Auslegung aufzufüllen. Das ist meine Schnellanalyse
War ne Präsenz-KlausurUnd warum hat deine pdf eine Rückseite?
Und zum diskutieren wahr definitiv keine Zeit. Ich finde diesen Zeitdruck gerade bei Präsenzklausuren absolut dämlich. Wir sollen den SV doch gründlich und umfassend bearbeiten. Das ist in 2 Stunden überhaupt nicht möglich.Achja, man könnte diskutieren, ob für L Anstiftung oder Mittäterschaft in Frage kommt, weil durch Laufzeit und Streckenplan vielleicht Tatherrschaft und gemeinsamer Tatplan zu bejahen ist, sie sagt ja nicht, bring sie um, egal wie. Die Abgrenzung Anstiftung/Mittäterschaft ist teilweise ehrlich gesagt richtig schwer.
Deshalb genau error in persona vel objecto.Damit wäre es ein Error in persona mit Ungleichheit.
Ja genau, du hattest nur oben erst die aberratio ictus angenommen 😊Deshalb genau error in persona vel objecto.
Weil "meine Mandantin" es so vorgetragen hat.der Schuss geht aber daneben
Wer nun wirklich richtig steht, sehn wie wenn das Licht angeht (in guten zwei Monaten). Es bleibt spannend ob wieder mal über 50% durchgefallen sindWeil "meine Mandantin" es so vorgetragen hat.
Habe ich ähnlich gesehen, aber rückblickend bin ich mir da unsicher...Ich habe den ersten Tatkomplex anders in Erinnerung. Nicht, dass sie daneben schießt, sondern vor lauter Aufregung auf die Vogelscheuche zielt und diese auch trifft. Damit wäre es ein Error in persona mit Ungleichheit. Habe ich zumindest so gelöst und verstanden. Mord oder Totschlag fand ich abwegig, da ja klar von dem Streifschuss und dem Treffer die Rede war. Und ein Streifschuss an der Wade ist wohl eher nicht tödlich. Habe den Schwerpunkt dann bei der Diskussion der Error in persona beim Anstifter gesehen. Die Mittäterschaft habe ich nur kurz angesprochen, für eine ausführliche Darlegung hätte die Zeit gefehlt. Da wollte ich jetzt nichts anfangen, was ich dann nicht fertig kriege. Bin bei der Anstiftung geblieben, wird dann ja eh wie der Täter bestraft. Bin gespannt auf die Bewertung, fand es für Strafrecht recht einfach und das macht mich stutzig oder ich nicht was wichtiges übersehen habe 😂
Den Sachverhalt musste man ja leider mit abgeben. Ich könnts auch nicht mehr wirklich sagen, ob der erste teilkomplex ne eipvo oder ne a.i. war. In der tat wäre das Ergebnis ja das gleiche ... Sachbeschädigung wird geprüft, der Vorsatz gem. § 16 jedoch verneint und es bleibt eine versuchte KV .... ne fahrlässige Sachbeschädigung dürfte es nicht geben.Habe ich ähnlich gesehen, aber rückblickend bin ich mir da unsicher...
Hat zufällig jemand den Sachverhalt mitgenommen und kann da nochmal den Wortlaut wiedergeben?