Einsendeaufgaben EA Wintersemester 22/23

Ich versuchs mal es kurzgefasst wiederzugeben:
War n relativ kleiner Aufgabentext. Hab schon auf der Rückseite gesucht, ob es da noch ne Aufgabe 2 gibt:

L = Läuferin neidet den ständigen Erfolg ihrer Rivalin R. Beschließt daraufhin R mit einem Streifschuss an der Wade (kein Tötungsvorsatz) für das nächste Rennen aus dem Verkehr zu ziehen. L legt sich also auf die Lauer, zielt auf R, der Schuss geht aber daneben und trifft eine Vogelscheuche.
Hat genug davon es selbst zu versuchen und überredet den Jäger J die Tat zu vollziehen. Dazu gibt sie ihm ein Foto sowie die Laufzeit und Streckenplan mit. J legt sich also auf die Lauer und will nun die R mittels Streifschuss an der Wade verletzen, trifft aber die kleine Schwester S der R, welche zu der Zeit dort entlangläuft und sich aus dem Kleiderschrank der R bedient hat.

Strafbarkeit L und J?
224 ist nicht zu berücksichtigen.


So ungefähr.

Die Zeit war mal wieder das Hauptproblem. 2 Stunden waren gefühlt in 10 Minuten vorbei.
Ich werde wohl nächstes Semester nochmal mitschreiben. Habe gerade beim Schreiben des SV mitgekriegt, dass ich beim 1. Tatkomplex sowas von auf der Leitung stand und totalen Quatsch geschrieben habe🙈
 
1. Teil wohl aberratio ictus mit Nichtgleichwertigkeit der Rechtsgüter, dann dürfte es versuchte KV sein mit Sachbeschädigung in Tateinheit und 2. Teil dann wohl Hoferbenfall, Anrechenbarkeit des Irrtums des Täters auf den Anstifter, jedoch mit KV statt Mord, wobei jedoch unklar ist, ob die Schwester nur verletzt oder (ungewollt) getötet wurde, also dürfte der Sachverhalt hier entweder abgeschnitten sein oder durch Auslegung aufzufüllen. Das ist meine Schnellanalyse
 
Genau. Der SV war total abgeschnitten. Habe angenommen, dass sie nur per streifschuss verletzt wurde. War wirklich doof geschrieben. Aber bzgl Mord hätte auch zuviel im SV gefehlt. Es war nichtmal klar, ob der J irgendeine Gegenleistung erhalten hat oder warum er sonst auf die Anstiftung reagiert hat
 
Die Gegenleistung ist auch garnicht erheblich. Du löst ja keinen Kriminalfall in der forensischen Psychiatrie oder in einem Krimifilm. Wofür sollte die interessant sein?

Wenn sich durch lebensnahe Auslegung nichts ergibt, nimmst du in dubio pro reo KV an
 
1. Teil wohl aberratio ictus mit Nichtgleichwertigkeit der Rechtsgüter, dann dürfte es versuchte KV sein mit Sachbeschädigung in Tateinheit und 2. Teil dann wohl Hoferbenfall, Anrechenbarkeit des Irrtums des Täters auf den Anstifter, jedoch mit KV statt Mord, wobei jedoch unklar ist, ob die Schwester nur verletzt oder (ungewollt) getötet wurde, also dürfte der Sachverhalt hier entweder abgeschnitten sein oder durch Auslegung aufzufüllen. Das ist meine Schnellanalyse
Das hab ich auch geprüft. Aber Zeit war tatsächlich knapp. Bei mir hats gerade so gereicht, damit ich genau pünktlich fertig wurde.
 
Achja, man könnte diskutieren, ob für L Anstiftung oder Mittäterschaft in Frage kommt, weil durch Laufzeit und Streckenplan vielleicht Tatherrschaft und gemeinsamer Tatplan zu bejahen ist, sie sagt ja nicht, bring sie um, egal wie. Die Abgrenzung Anstiftung/Mittäterschaft ist teilweise ehrlich gesagt richtig schwer.
 
Ahh, ja das macht bei Stübinger Sinn, dann musst du dir kein Plagiatsvorwurf anhören, weil du die Definition der KV auswendig im Kopf weißt.
 
Achja, man könnte diskutieren, ob für L Anstiftung oder Mittäterschaft in Frage kommt, weil durch Laufzeit und Streckenplan vielleicht Tatherrschaft und gemeinsamer Tatplan zu bejahen ist, sie sagt ja nicht, bring sie um, egal wie. Die Abgrenzung Anstiftung/Mittäterschaft ist teilweise ehrlich gesagt richtig schwer.
Und zum diskutieren wahr definitiv keine Zeit. Ich finde diesen Zeitdruck gerade bei Präsenzklausuren absolut dämlich. Wir sollen den SV doch gründlich und umfassend bearbeiten. Das ist in 2 Stunden überhaupt nicht möglich.
 
Ich habe den ersten Tatkomplex anders in Erinnerung. Nicht, dass sie daneben schießt, sondern vor lauter Aufregung auf die Vogelscheuche zielt und diese auch trifft. Damit wäre es ein Error in persona mit Ungleichheit. Habe ich zumindest so gelöst und verstanden. Mord oder Totschlag fand ich abwegig, da ja klar von dem Streifschuss und dem Treffer die Rede war. Und ein Streifschuss an der Wade ist wohl eher nicht tödlich. Habe den Schwerpunkt dann bei der Diskussion der Error in persona beim Anstifter gesehen. Die Mittäterschaft habe ich nur kurz angesprochen, für eine ausführliche Darlegung hätte die Zeit gefehlt. Da wollte ich jetzt nichts anfangen, was ich dann nicht fertig kriege. Bin bei der Anstiftung geblieben, wird dann ja eh wie der Täter bestraft. Bin gespannt auf die Bewertung, fand es für Strafrecht recht einfach und das macht mich stutzig oder ich nicht was wichtiges übersehen habe 😂
 
Ich habe den ersten Tatkomplex anders in Erinnerung. Nicht, dass sie daneben schießt, sondern vor lauter Aufregung auf die Vogelscheuche zielt und diese auch trifft. Damit wäre es ein Error in persona mit Ungleichheit. Habe ich zumindest so gelöst und verstanden. Mord oder Totschlag fand ich abwegig, da ja klar von dem Streifschuss und dem Treffer die Rede war. Und ein Streifschuss an der Wade ist wohl eher nicht tödlich. Habe den Schwerpunkt dann bei der Diskussion der Error in persona beim Anstifter gesehen. Die Mittäterschaft habe ich nur kurz angesprochen, für eine ausführliche Darlegung hätte die Zeit gefehlt. Da wollte ich jetzt nichts anfangen, was ich dann nicht fertig kriege. Bin bei der Anstiftung geblieben, wird dann ja eh wie der Täter bestraft. Bin gespannt auf die Bewertung, fand es für Strafrecht recht einfach und das macht mich stutzig oder ich nicht was wichtiges übersehen habe 😂
Habe ich ähnlich gesehen, aber rückblickend bin ich mir da unsicher...

Hat zufällig jemand den Sachverhalt mitgenommen und kann da nochmal den Wortlaut wiedergeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich ähnlich gesehen, aber rückblickend bin ich mir da unsicher...

Hat zufällig jemand den Sachverhalt mitgenommen und kann da nochmal den Wortlaut wiedergeben?
Den Sachverhalt musste man ja leider mit abgeben. Ich könnts auch nicht mehr wirklich sagen, ob der erste teilkomplex ne eipvo oder ne a.i. war. In der tat wäre das Ergebnis ja das gleiche ... Sachbeschädigung wird geprüft, der Vorsatz gem. § 16 jedoch verneint und es bleibt eine versuchte KV .... ne fahrlässige Sachbeschädigung dürfte es nicht geben.
Beim zweiten Tatkomplex für beide ne vollendete KV mit -im besten Falle mit viel Diskussion bei L ob diese Mittäter oder Anstifterin ist-. Um dann auf die Auswirkungen der eip auf den Anstifter zu kommen.

Naja, Mitte/Ende April werden wir mehr wissen.
 
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