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Da beruhigt mich sehr, dass ich scheinbar nicht alleine Probleme mit Aufgabe 1 hatte. Ich bin über § 48 InsO gegangen, habe mich aber ziemlich verzettelt und ahne nichts Gutes.
Hat schon jemand mit der EA 1 angefangen?
Ich habe jetzt die Fragen beantwortet und nicht im Gutachtenstil geschrieben.
Eigentlich bin ich fertig, habe aber gerade mal 3,5 Seiten.
Ich habe im Online-Übungssystem übrigens nur EA 1 gefunden. Wird EA 2 noch freigeschaltet oder gibt es doch nur 1 EA in diesem Semester? In Moodle ist zumindest ein Link zur EA 2, der mich aber nicht dort hin führt!
Ich bin auch gerade dabei die EA zu lösen.
Probleme habe ich gerade bei Teil 2, Aufgabe 3.
Welche Anspruchsgrundlage legt ihr zugrunde?
Oder habt ihr etwas Ähnliches gefunden?
Grundsätzlich kann der Eigentumsvorbehalt auch erst bei der Übergabe erklärt werden. Aber eben nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent. Ich bin eben unschlüssig, wie die Aussage "muss erklärt" werden zu verstehen ist. Ich verstehe darunter ausdrücklich durch Worte. Es geht aber eben auch...
Ich denke bei 4 B hast du Recht. Das kommt zwar nur in Frage, wenn die zu pfändende Sache im Besitz des Vollstreckungsschuldners ist, wenn dies aber der Fall ist, besteht die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage durch den Käufer.
Warum schließt du 4 E aus? Ich denke, dass damit die...
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