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ich war da mal für die staatsrecht ha drin... recherche habe ich mir als OPI dann gespart... und fix auf die neumodische photos mit dem iphone gemacht :-)
wofür man, den kalender brauchen konnte war für die bestimmung der fälligkeit des anspruchs... da war ja ne stolperfalle beim september. der 30.09. ist nen samstag. fraglich ist damit ist Samstag ein werktag... Antwort aus meiner Sicht nein, denn §193 BGB sagt, nein das ist kein werktag damit...
die frage ist vielmehr was man hier übersehen hat? für mich hat der §309 Nr. 13 lit. b BGB für das absägen der klausel gereicht....
das ging irgendwie ganz fix....
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